deutscher Führerschein in thailand

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Thorsten
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Thorsten »

@Klos....also gibt es 2 verschiedene internationale Führerscheine hier in Deutschland? Einen der 1 Jahr und der andere der 3 Jahre Gültigkeit hat? Ich denke mal dass das die meisten hier in unserem Land gar nicht wissen. Könnte mir sogar vorstellen das die Polizisten vor Ort das auch nicht wissen. :mrgreen:

Du schreibst in deinem Zitat aber auch das derjenige internationale Führerschein der 3 Jahr Gültigkeit hat (großer grauer) in Thailand nicht ausreicht. Nicht ausreicht kann auch bedeuten "Nicht alleine".

Ich vermute mal das es so sein wird das man entweder:

Internationalen Führerschein der 3 Jahre Gültigkeit hat (großer grauer) + EU Führerschein (Scheckkarten Format)
oder
Internationalen Füherschein der 1 Jahr Gültigkeit hat alleine

für Thailand nehmen kann.

Gruß

Thorsten


Thorsten
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Thorsten »

Jetzt habe ich nochmals im WWW geschaut. Das auswärtige Amt empfiehlt für Thailand den internationalen (welcher von beiden wird nicht erwähnt) in Verbindung mit dem nationalen.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html

Gruß
Thorsten


JT29
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von JT29 »

Thorsten hat geschrieben:Ich vermute mal das es so sein wird das man entweder:
Falsch vermutet :D . Man muss immer beide dabei haben -> nationaler FS und internationaler.

Klos hat Recht, richtigerweise muss man in der Tat die einjährige Version dabei haben, da TH seinerzeit das andere Abkommen nie ratifiziert hat.

ABER, ich habe auch den anderen mit 3 Jahren und dieser wurde bisher akzeptiert, auch bei meinem Crash vor 3 Jahren wollte man nur das Papier sehen. Ob man dort den Unterschied kennt - keine Ahnung. In Chayapum an der Kontrollstelle wollten sie aber in der Tat beide Dokumente sehen, man kennt also auch in der Pampa den intern. FS.

Mittlerweile scheint die Problematik auch bei den FS-Stellen angekommen zu sein, ich wurde nun direkt gefragt für welche Länder.


talueng

Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von talueng »

Also, bin natürlich immer kontrolliert worden. Und es ist immer sinnvoll den internatiomalen vorzuzeigen. Ich hatte den mehrmals vorgezeigt und nie Probleme gehabt.

Talueng

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Caveman
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Caveman »

Thorsten hat geschrieben:Das auswärtige Amt empfiehlt für Thailand den internationalen (welcher von beiden wird nicht erwähnt) in Verbindung mit dem nationalen.
Natuerlich kann hier nur der "Dreijaehrige" nach dem Wiener Abkommen von 1968 gemeint sein. Den mit einjaehriger Gueltigkeit nach dem Genfer Abkommen von 1949 koennen deutsche Behoerden schliesslich gar nicht ausstellen weil Deutschland diesem Abkommen nie beigetreten ist. Das Auswaertige Amt wird aber ganz sicher kein Dokument empfehlen, das in Deutschland gar nicht ausgestellt werden kann.

Deutschland ist also lediglich dem Wiener Abkommen von 1968 beigetreten, Thailand hingegen nur dem Genfer Abkommen von 1948. Dies fuehrt dazu, dass in Deutschland ausgestellte internationale Fuehrerscheine in Thailand erst einmal nicht anerkannt werden und thailaendische nicht in Deutschland. In Deutschland lebende Personen koennen keinen einjaehrigen internationalen Fuehrerschein nach dem Genfer Abkommen erhalten und in Thailand lebende keinen dreijaehrigen nach dem Wiener Abkommen.

Dieses Dilemma besteht aber nicht nur zwischen Deutschland und Thailand sondern zwischen ganz vielen Staaten, die jeweils unterschiedlichen Abkommen beigetreten sind (u.a. auch zwischen Unterzeichnern des Wiener Abkommens und den USA). Es wird dadurch geloest, dass die internationalen Fuehrerscheine des jeweils anderen Abkommens oft dennoch akzeptiert werden, wenn auch unter teilweise recht unterschiedlichen Bedingungen. Im Fall Deutschland/Thailand ist das recht einfach. Die vom jeweils anderen Staat ausgestellte Fahrerlaubnis wird fuer Kurzaufenthalte bzw. Ueberganzweise bis zu 6 Monate akzeptiert, wenn entweder eine von den zustaendigen Stellen akzeptierte Uebersetzung in die jeweilige Landessprache oder eben ein internationaler Fuehrerschein des jeweils anderen Staates zusaetzlich zum nationalen Fuehrerschein mitgefuehrt wird. In anderen Laendern wird das aber teilweise anders gehandhabt.

Wer mehr zu diesem Thema wissen moechte, der kann sich beispielsweise hier ein wenig einlesen: http://fuehrerscheininfos.de/internatio ... rerschein/

@Klos
Es waere mal interessant, wie die Fuehrerscheinstelle Darmstadt die Frage benatworten wuerde, welches Dokument denn statt des internationalen Fuehrerscheins nach Anlage 8 c zur FeV nach Thailand mitzufuehren sei und wo ein solches zu bekommen ist.

Gruss
Caveman


Caveman
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Caveman »

Ich muss mich korrigieren. Anscheinend ist es auch moeglich, sich in Deutschland einen internationalen Fuehrerschein nach dem Abkommen von 1926 ausstellen zu lassen. Ein solcher hat ein Gueltigkeitsdauer von 1 Jahr und Thailand hat dieses Abkommen auch unterzeichnet.

Inwieweit dieses noch gueltig ist und ob Deutsche behoerden tatsaechlich auch solche Fuehrerscheine ausstellen, weiss ich nicht. Recherchiert man bei den einzelnen Fuehrerscheinstellen, ist dort jedenfalls immer nur vom dreijaehrigen nach dem Wiener Abkommen die Rede.

Gruss
Caveman


Labadia

Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Labadia »

Was ist denn das fuer hypertheoretishes Blabla? Da bekommt ja jeder Neuling total Angst....

Internationaler Führerschein holen (auf dem Amt wirst du nur genau einen einzigen bekommen, den mit 3 Jahren Gültigkeit) + EU Führerschein mitnehmen und gut. Dazu benötigt man keine weitere Diskussion...


smile
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von smile »

"Hyperheoretisches Blabla ... dein freundlicher Ton gefällt mir sehr gut.

"Dazu benötigt man keine weitere Diskussion ..." ... was man benötigt entscheiden die Diskussionsteilnehmer selbst. Sollten wir irgendwann einen Hilfsmoderator benötigen, der entscheidet wann einen Diskussion geschlossen wird werden wir uns selbstverständlich nicht an dich wenden!


Caveman
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Caveman »

Labadia hat geschrieben:Dazu benötigt man keine weitere Diskussion...
Labadia, bist du eigentlich wirklich blond oder siehst du nur so aus?

Schau dir doch den "dreijaehrigen" internationalen Fueherschein mal an. Da steht vorn gross drauf "Uebereinkommen ueber den Strassenverkehr vom 8. November 1968". Innen drin steht dan "Er (Anm: der Fuehrerschein) ist gueltig in den Hoheitsgebieten aller anderen Vertragsparteien".

Jemand, der nicht ganz so blond ist, koennte jetzt auf die Idee kommen und mal nachschlagen, ob Thailand denn ueberhaupt zu den Vertragsparteien gehoert. Dabei wird er feststellen, dass dies nicht der Fall ist. Wie verwirrt wird der dann wohl erst sein? Der muss doch denken, man habe ihm einen Fuehrerschein angedreht, mit dem er in Thailand gar nix anfangen kann.

Da kann es keineswegs schaden, sich auch einmal ein wenig ueber die moeglicherweise fuer besonders Blonde tatsaechlich zu komplexen tatsaechlichen Zusammenhaenge zu informieren.

Gruss
Caveman


JT29
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von JT29 »

Caveman hat geschrieben: Inwieweit dieses noch gueltig ist und ob Deutsche behoerden tatsaechlich auch solche Fuehrerscheine ausstellen, weiss ich nicht. Recherchiert man bei den einzelnen Fuehrerscheinstellen, ist dort jedenfalls immer nur vom dreijaehrigen nach dem Wiener Abkommen die Rede.
Ein Blick ins Gesetz hilft :)

-> Führerscheinverordnung FeV: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/ §§ 25a, 25b. Diese verweisen auf die Anlage 8b und sieht so aus:

http://www.gesetze-im-internet.de/norme ... 1_0210.pdf

Man beachte die Rückseite:
http://www.gesetze-im-internet.de/norme ... 4_0220.pdf


Thorsten
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Thorsten »

Also zunächst finde ich es super das @Klos diese Info hier eingestellt hat. :wink:
Jetzt mal Hand auf´s Herz,ich denke mal hier im Forum wusste das fast keiner bis keiner das es 2 internationale Führerscheine gibt. Bei mir ist das ähnlich. Bin damals zur FS gegangen und habe gesagt das ich für Thailand einen internationalen Führerschein haben möchte. Bekommen habe ich den mit 3 Jahren Gültigkeit, sprich offensichtlich den falschen.

Gut das ich nun die richtige Info hier bekommen habe, werde mir jetzt mal den 1 jährigen bei der FS besorgen.

Gruß
Thorsten


Caveman
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Caveman »

Mir war zwar schon lange bekannt, dass es 2 verschiedene Abkommen zum internationalen Fuehrerschein gibt (Genfer und Wiener), das ganz alte von 1926 hatte ich aber nie so richtig auf dem Schirm. Dass in Deutschland auch einjaehrige Fuehrerscheine nach diesem 1926er Abkommen ausgestellt werden koennen, wusste ich nicht. Somit habe ich auch durch diesen Thread wieder etwas dazu gelernt.

Gleichzeitig draengt sich mir ber die Frage auf, warum dann in Deutschland fast immer nur von dem dreijaehrigen nach dem Wiener Abkommen die Rede ist. Auch auf den Infoseiten diverser Fuehrerscheinbehoerden wird immer wieder nur dieser beschrieben. Der ist aber doch im Grunde ueberfluessig weil die allermeisten der Unterzeichnerstaaten inzwischen der EU angehoeren oder zumindest den EU Kartenfuehrerschein allein akzeptieren.

Gruss
Caveman


alf
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von alf »

Zur Info für die Österreicher:
Hier stellen die internationalen FS die Autofahrerclubs (ÖAMTC, ARBÖ) aus. Kostet etwa 15-20 €, je nachdem ob man Mitglied bei denen ist oder nicht.
Ich habe für Thailand immer den mit einjähriger Gültigkeit ausgestellt bekommen. Im internat FS ist dezidiert vermerkt, dass dieser nur in Verbindung mit dem nationalen FS gültig ist.
LG alf


Thorsten
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Thorsten »

Ich hole aus aktuellen Anlass dieses Thema nochmals hoch.

Bin jetzt auf meiner zuständigen Führerscheinstelle (50.000 Einwohner Stadt) gewesen und habe die Sachbearbeiterin auf einen in Thailand gültigen internationalen Führerschein angesprochen. Sie (20 Jahre Dienstzeit wie sie sagte) kannte nur den grauen mit der 3 jährigen Gültigkeit, sprich den aus dem Abkommen von 1968, das ja offensichtlich Thailand nicht unterschrieben hat.

Sie hat nun mehrere Sachen probiert (fand ich toll):

1. Den ADAC angerufen. Antwort von denen: Man kenne nur einen, der 3 Jahre gültig ist, also den vom Abkommen aus 1968.
2. Führerscheinstellen in z.B. München, Mainz angerufen. Auch hier kannte man nur den vom Abkommen von 1968.
3. Die Thai Botschaft in Frankfurt angerufen. Das es zwei gibt war auch denen nicht bekannt. Verbindliche Zusagen was man nun machen könne wurden aber auch vermieden.
4. Die Druckerei die diese Führerscheine herstellt (nicht die Bundesdruckerei) angerufen. Auch hier kannte man den vom Abkommen aus 1926 zunächst nicht, einen Blick in den Computer zeigte der Sachbearbeiterin wohl aber an das es mal so einen gab. Einen Bestand an solchen Vordrucken sei aber nicht mehr vorhanden.....müsste also einer für mich gedruckt werden.

Ok, das Ende vom Lied ist, das mir die zuständige Führerscheinstelle nun so ein Führerschein Formular aus dem Abkommen von 1926, also den mit 1 jähriger Gültigkeit .....wohl frisch gedruckt ....bei der Druckerei bestellt hat. Kostet mich wohl so 20- 25 EUR.

Gruß
Thorsten


schõppi

Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von schõppi »

OK, meine Kommune ist rund 5x so groß, und da wird nachgefragt, für welches Land man den Führerschein braucht. Den Einjährigen, wie für Thailand notwendig, hat man in der Schublade vorrätig.

Links wegen was und warum hatte ich bereits geposted. Mag ich nicht schon wieder raussuchen.

PS: Ich hab entgegen dem Rat der Führerscheinstelle den 3-jährigen genommen.


Labadia

Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Labadia »

Krass was sich manche Leute fuer einen (voellig nutzlosen Aufwand) machen. Hatte in Thailand schon einen Unfall und nur den 3jaherigen. Hat keine Sau interessiert.


Werner
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Werner »

Wow, ein Abkommen von 1926, das ist ja verdammt lange her.

Wie ich das verstehe, ist der sogenannte "Internationale Führerschein" nur ein Dokument zur Übersetzung der Texte, Namen, Fahrzeugklassen des normalen Führerscheins, daher finde ich die angegebene Gültigkeit eh fragwürdig, Übersetzungen sind ja eigentlich solange wie noch lesbar gültig.

Aber da ist ein aktuelles Foto drin, dann macht das mit einer kurzen Gültigkeit schon Sinn. Bestätigt das Ding doch auch offiziell das aktuelle Foto des Bürgers. Welcher Thai kann schon mein Foto von 1978 mit mir heute in Einklang bringen, daher ist dies schon sinnvoll.

Als Fahrerlaubnis gilt nur der eine nationale Führerschein den man besitzt, das ist das Dokument. Der nationale bedeutet, dass man das Recht hat zu fahren. Und wenn der durch ein Gericht aufgrund eines Verstoßes eingezogen ist, dann hat man eben keinen mehr und darf nicht mehr fahren. Da nutzt dann auch ein Stapel Internationaler nichts mehr.

Aber das ist nur mein Verständnis der Dinge.

Ach ja, schön, dass du mit dem Internationalen Führerschein gut weiter gekommen bist, wollte den Nationalen keiner sehen? Kamst du vor Gericht, gab es Verletzte und Tote bei deinem Unfall? Oder lies sich das alles mal eben mit Geld regeln?

Werner.


rienesl

Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von rienesl »

Vergesst Alles, was hier geschrieben wurde! Thailand akzeptiert auch den von 1926 nachweislich NICHT! Hier die offizielle Antwort der Behörde (ITA/DLT), die ich deswegen angeschrieben habe:

Dear Sir,
Even though there is 1926 Convention, but neither Thailand nor Germany is currently basing their International Driving Permit on that Convention. Thailand is now basing the international driving permit on 1949 while it is 1968 for Germany.
[cut personal stuff]
We [...] require you to contact provincial land transport office on the date of entry to acquire the temporary driving license before going elsewhere in Thailand.

Die deutschen Behörden haben das leider nur noch nicht auf dem Schirm. JEDER Deutsche MUß nach Ankunft einen temporären Führerschein machen, der gilt auch praktischer Weise nur 30 Tage. Hierfür wird eine notariell beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins verlangt. Sind zwar nur 18 Wörter aber Gesetz ist Gesetz... Alles andere ist fahren ohne Führerschein und wird im Falle eines erwischt werdens oder gar Unfalls extremst unangenehm!

PS: Kommt mir jetzt nicht mit Antworten: Ja aber bei XY hat das vor 3 Monaten noch geklappt! Mag sein, Glück gehabt, noch mehr Glück gehabt, daß nichts passiert ist! Die ziehen das seit Anfang Dezember extremst verschärft durch und es gibt definitiv keine Ausnahmen mehr!
Gruß,
Martin (der genau deswegen richtig am Kotzen ist und seit über einem Monat versucht dieses neue sche** Permit zu bekommen, was für das Führen des eigenen Fahrzeugs erforderlich ist, aber nicht in der Lage ist die Dokumente in der Geschwindigkeit zu organisieren, wie sich derzeit die Gesetze ändern)

PS: Ich durfte den ganzen Text nun 2x tippen, da mich die automatische Abmeldung rausgeworfen hat und beim klickn Vorschau und dem danach eingeben der Zugangsdaten ALLES WEG IST! Herzlichen an den Admin, bei so was kommt echt Freude auf...


smile
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von smile »

Vielen Dank für dein informatives Posting in deiner freundliche Diktion.

Schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr

P.S.
Wenn du im echten Leben auch so pöbelst, kann es sein das sich Behördengänge schon mal hinziehen. Wald und Schall etc., kennst du bestimmt ;)


Rache? Sei einfach glücklich! Nichts stört Neider mehr als wenn du ein zufriedenes Leben führst!
Thorsten
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Thorsten »

(at) rienesl
Aus den Äußerungen im Schussbereich deines Postings
rienesl hat geschrieben:Martin (der genau deswegen richtig am Kotzen ist und seit über einem Monat versucht dieses neue sche** Permit zu bekommen, was für das Führen des eigenen Fahrzeugs erforderlich ist, aber nicht in der Lage ist die Dokumente in der Geschwindigkeit zu organisieren, wie sich derzeit die Gesetze ändern)
entnehme ich, das du in Thailand lebst? Dann würde ich an deiner Stelle eh den thai Führerschein machen (Gültigkeit 1 Jahr, dann verlängerbar auf 5 Jahre, danach unbegrenzt). Denn, der ist doch recht einfach zu machen und dauert auch nicht lange.

Gruß
Thorsten


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