Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Inaktive Themen aus der Rubrik "Reisetipps fuer unterwegs". Antworten auf diese Themen ist nicht mehr moeglich.
Werner
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Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von Werner »

Neue AGB der ReiseKV zur Kenntnisnahme. Die neuen Bedingungen sind so krass, dass man nicht mehr von einem "Versicherungsschutz" sprechen kann sondern nur von einem "Auszahlungsverhinderungsschutz" für die Versicherung.

https://www.miles-and-more-kreditkarte. ... 052016.pdf
Neu ist alles was gelb markiert ist. Das war alles vorher nicht in den Bedingungen enthalten. Interessant in diesem Zusammenhang ist folgendes:

"1.6 Ausschlüsse
Keine Leistungspflicht besteht:
1.6.1 Bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand, der der versicherten Person
bekannt war, als sie die Kreditkarte beantragte, bzw. bei der Buchung der Reise, je nachdem,
was am kürzesten zurück liegt, insbesondere, weswegen die versicherte Person:
a) Während der letzten zwölf Monate einen Krankenhausaufenthalt hatte.
b) Testergebnisse erwartet oder auf der Warteliste für eine Operation, Konsultation oder Untersuchung
steht.
c) Innerhalb der letzten drei Monate begonnen hat Medikamente einzunehmen oder die
Einnahme geändert oder sich in Behandlung begeben hat.
d) Alle zwölf Monate oder häufifger eine medizinische, chirurgische oder psychiatrische Untersuchung
benötigt.
e) Die Diagnose „unheilbar“ und/oder „chronisch“ erhalten hat.
1.6.2 Reisen gegen den Rat eines praktizierenden Arztes.
1.6.3 Dieselben Leistungseinschränkungen gelten für Folgen eines vor Antritt der Auslandsreise
geschehenen Unfalles.
1.6.4 Für Krankheiten und deren Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die durch Kriegsereignisse
oder innere Unruhen verursacht worden sind. Es wird jedoch Versicherungsschutz gewährt
und Service geboten, wenn das Ereignis unerwartet nach dem Antritt der Reise auftritt. Der
Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn des Ereignisses.
Ausgeschlossen ist weiterhin jegliche aktive Teilnahme an einem der Ereignisse.
1.6.5 In Gebieten, für welche das Auswärtige Amt offi ziell zum Zeitpunkt des Reiseantritts eine Reisewarnung
ausgesprochen hat. Es wird jedoch Versicherungsschutz gewährt und Service geboten,
wenn ein Ereignis, welches zu einer Reisewarnung führte, unerwartet nach Antritt der Reise auftritt.
Der Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Ausspruch der Reisewarnung."

Kommentare:

1.6.1 Bei der Buchung der Reise:
a) Während der letzten zwölf Monate einen Krankenhausaufenthalt hatte.
>>> Es gilt hier wohl jeder Aufenthalt in einem Krankenhaus (wie lang? eine Stunde in der Notaufnahme oder eine Nacht, z. B. wegen eines Armbruchs, Darmspiegelung, Polypenentfernung, Ohrenkorrektur, ausgerenkte Schulter, offener Schnittwunde durch ein zerbrochenes Weinglas die genäht werden muss, also alles, und auch alles, was keineswegs im Zusammenhang mit einer Erkrankung im Urlaub steht. Darmspiegelung vor 9 Monaten = Keine KV
b) Testergebnisse erwartet oder auf der Warteliste für eine Operation, Konsultation oder Untersuchung
steht.
>>> Testergebnisse? Oder Warteliste für z. B. eine Schilddrüsenuntersuchung, das kann dauern = Keine KV
c) Innerhalb der letzten drei Monate begonnen hat Medikamente einzunehmen oder die
Einnahme geändert oder sich in Behandlung begeben hat.
>>> Also drei Monate vor der Reise bitte die Blutdruckmedikamente nicht mehr ändern. Und um Gottes Willen die Antibiotika nicht absetzen oder sich wegen dem Schnupfen in Behandlung begeben.
d) Alle zwölf Monate oder häufifger eine medizinische, chirurgische oder psychiatrische Untersuchung
benötigt.
>>> "Häufiger" ist wohl 3 Mal. Also bitte nicht mehr zum Arzt gehen.
e) Die Diagnose „unheilbar“ und/oder „chronisch“ erhalten hat.

1.6.5 In Gebieten, für welche das Auswärtige Amt offiziell zum Zeitpunkt des Reiseantritts eine Reisewarnung
ausgesprochen hat. Es wird jedoch Versicherungsschutz gewährt und Service geboten,
wenn ein Ereignis, welches zu einer Reisewarnung führte, unerwartet nach Antritt der Reise auftritt.
Der Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Ausspruch der Reisewarnung."
>>> Sieben Tage nach dem Tsunami wäre die KV erloschen.

Beachtet bitte, dass es sich hier um die AXA Versicherung handelt. Mag sein, dass sich alle anderen Versicherungen anschließen. Bildet euch mal selber eine Meinung. Ich sehe hier, dass praktisch jeder aus der Versicherung raus fliegt, also das sie so nur noch bei vielleicht 30% der Versicherten zahlen müssen, die anderen haben keine Auslands KV mehr.
- Nur bei einem Medikament in der Dosierung geändert und du bist raus.
- Nur ein Mal beim Arzt gewesen und du bist raus.
- Die empfohlen Darmkrebsuntersuchung in der Klinik gemacht und du bist raus.
- Mit dem Fahrrad gestürzt und die Wunde im Krankenhaus verbinden lassen, wegen Gehirnerschütterung über Nacht da behalten und du bist raus.

Mag sein, dass ich das falsch sehe. Ich bitte um Kommentare.

W.


smile
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von smile »

Naja,

die Frage ist halt wie bekommen die raus, das du Medikamente nimmst etc?

Ansonsten haben die sich da einen schönen Freifahrtschein gedruckt.


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Ulf
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von Ulf »

Man sollte halt richtig lesen:
Werner hat geschrieben:"1.6 Ausschlüsse
Keine Leistungspflicht besteht:
1.6.1 Bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand, der der versicherten Person
bekannt war
, als sie die Kreditkarte beantragte, bzw. bei der Buchung der Reise, je nachdem,
was am kürzesten zurück liegt, insbesondere, weswegen die versicherte Person:


Werner
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von Werner »

smile hat geschrieben:Naja,

die Frage ist halt wie bekommen die raus, das du Medikamente nimmst etc?

Ansonsten haben die sich da einen schönen Freifahrtschein gedruckt.
Ich hatte letztens erst einen ewig langen Fragebogen von denen erhalten in dem alles aufgeführt werden musste.

Den Freifahrtschein haben sie nun zumindest für alles was z. B. mit Bluthochdruck zu tun hat, wenn man dagegen Medikamente regelmäßig nimmt und die Dosierung vielleicht gerade angepasst wurde und alles was mit einer Allergie zu tun hat oder mit einem Zuckerproblem bei Diabetikern bis hin zum Knochenbruch, man zufällig noch einmal hin knallt und sich den selben Knochen noch einmal bricht.

W.


Ex-Member 4191

Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von Ex-Member 4191 »

Ja habt Ihr denn gedacht, die Versicheungen wollen ihr Geld raushauen ? Die einzige Verpflichtung, die mit Abschluß einer solchen besteht, ist die des Versicherungsnehmers, pünktlich seine Beiträge zu entrichten !
Ich hatte mal einen Bekannten, der nebenberuflich Versicherungen verkaufte. Zu Beginn erhielt er einen crash-Kurs dazu. Dann hat er erstmal alle seine Versicherungen gekündigt!


smile
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von smile »

@Herward
Ich bin auch nicht so der Fan von Versicherungen (und Banken). Hab im Grunde ne Krankenversicherung und ne Haftpflicht, das wars.


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Chrisantiss
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von Chrisantiss »

Ich bin bei der Axa versichert und nun sehr irritiert. Ich finde nichts darüber und eine Mitteilung hab ich auch nicht.
Wenn die neuen Bedingungen tatsächlich so sind, werde ich die Axa kündigen, auch wenn im Moment noch nichts davon für mich zutrifft. Aber man wird ja nicht jünger.


smile
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von smile »

Wenn man es sich genau überlegt schießen die sich ja auch ins Bein. Man kann ja schwer krank sein, es nicht wissen weil man Ärzte meidet ... Also im Prinzip schmeißen die doch alle medizinisch versorgten raus.


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Ex-Member 4191

Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von Ex-Member 4191 »

Die meisten Leute merken sowas aber erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und sie auf den Kosten sitzen bleiben. Vorher lesen sie nicht so genau oder vertrauen auf die Firma. Meine private KV deckt übrigens alles ab, sogar eine Rückholung. Wußte ich auch bis vor kurzem nicht, bis mir ein Mitarbeiter das erklärte. Der eine oder andere ist ja vielleicht auch privat versichert. Da lohnt sich nachzufragen.


smile
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von smile »

@herward
Den privaten kann es im Grunde sogar recht sein wenn du im Thailand krank wirst. Viel billiger! Immer mehr schließen auch Verträge mit Krankenhäusern in Thailand um z.B. Routine Operationen im Ausland erledigen zu lassen. Wenn du z.B. in TH. eine Hüfte machen lässt übernehmen das schon viele Privatversicherungen und das Krankernhaus legt einen Business-Class Rückflug oben drauf.


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Markymark
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von Markymark »

smile hat geschrieben:@herward
Den privaten kann es im Grunde sogar recht sein wenn du im Thailand krank wirst. Viel billiger! Immer mehr schließen auch Verträge mit Krankenhäusern in Thailand um z.B. Routine Operationen im Ausland erledigen zu lassen. Wenn du z.B. in TH. eine Hüfte machen lässt übernehmen das schon viele Privatversicherungen und das Krankernhaus legt einen Business-Class Rückflug oben drauf.
Oh cool, sach mal kennst du jemand der mir so ne op verschreibt und welche versicherung das macht? :baeng :huepf :kugel


ขอให้มีความสุขมาก ๆ ในวันนี้นะ
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von smile »

Da hab ich auch noch keinen Schimmer, wie das läuft!


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Ulf
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von Ulf »

Lunghei hat geschrieben:ich seh auch gar nicht ein das die Gesetzliche Kv im Europäischen Ausland zahlt nur bei mir nicht.Vieleicht sollte man mal Klagen.
Mit welcher Begründung zahlt denn die GKV nur bei dir im europäischen Ausland nicht?


Ex-Member 4191

Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von Ex-Member 4191 »

smile hat geschrieben:@herward
Den privaten kann es im Grunde sogar recht sein wenn du im Thailand krank wirst. Viel billiger! Immer mehr schließen auch Verträge mit Krankenhäusern in Thailand um z.B. Routine Operationen im Ausland erledigen zu lassen. Wenn du z.B. in TH. eine Hüfte machen lässt übernehmen das schon viele Privatversicherungen und das Krankernhaus legt einen Business-Class Rückflug oben drauf.
Sag ich ja: neben dem Rückholgedöns und so zahlen die jede Behandlung weltweit.Da ist die Reise KV überflüssig.


Werner
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von Werner »

Chrisantiss hat geschrieben:Ich bin bei der Axa versichert und nun sehr irritiert. Ich finde nichts darüber und eine Mitteilung hab ich auch nicht.
Wenn die neuen Bedingungen tatsächlich so sind, werde ich die Axa kündigen, auch wenn im Moment noch nichts davon für mich zutrifft. Aber man wird ja nicht jünger.
Hallo, das sind die neuen Bedingungen der AXA, die in der Lufthansa Miles and More Kreditkarte mit drin ist. Bei deiner AXA Versicherung könnten die Bedingungen anders sein.

Ulf meint dass die Versicherung zahlt, nur nicht für vorher bekannte medizinische Zustände. Das könnte man annehmen, aber was ist wenn es so nicht zutrifft? Was mich irritiert ist dass sie das so schreiben wie sie es formulieren. Hier müsste stehen:

"keine Leistungspflicht für Kosten, die aufgrund eines vorher bekannten medizinischen Zustandes entstehen"
So bezieht sich die Leistungspflicht auf die Kosten des vorher bekannten Zustands.
statt dessen steht da:
"keine Leistungspflicht bei einem bereits vorher bekannten medizinischen Zustand der versicherten Person."
Der Satz bezieht sich nicht auf Kosten oder sondern auf die Person.

Da stellt sich für mich die Frage, ob sie die Leistungspflicht komplett für die Person streichen, wenn einer der Ausschlüsse zutrifft. Also eine Nacht in der Klinik zur Beobachtung der Gehirnerschütterung bei einem Fahrradsturz oder Änderung der Dosierung einer dauernden Medikation, z. B. mit Blutdrucksenkern, und bei chronisch Kranken, wie Diabetis.

W.


Ulf
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von Ulf »

Werner hat geschrieben:Ulf meint dass die Versicherung zahlt, nur nicht für vorher bekannte medizinische Zustände. Das könnte man annehmen, aber was ist wenn es so nicht zutrifft?
Hab ich nicht behauptet. Woher soll ich wissen, ob die im Einzelfall zahlen? Im Zweifelsfall wird sich die Versicherung bei besonders teuren Fällen sicherlich winden.

War es schon immer so, dass (bekannte) Vorerkrankungen ausgeschlossen sind. Insofern sind die neuen Bedingungen nun nicht so überraschend.


serenity
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von serenity »

Viele Ausschlüsse gelten übrigens nicht nur bei der Krankenversicherung, sondern auch für die Reiserücktrittsversicherung der LH-Kreditkarte! Auch da wir ab 1. Mai jede Menge zusätzlich ausgeschlossen.

Das ist halt das Problem bei den Kreditkarten-Versicherungen - sie kosten nichts oder wenig und vermutlich machen die Versicherer damit kein Geschäft mehr Die ganz normale AXA-Reisekrankenversicherung hat nämlich keine derartigen Einschränkungen - https://www.axa.de/site/axade/get/docum ... TRAVEL.pdf, auch andere Auslandskrankenversicherungen haben ihre Bedingungen m.W. nicht geändert.


Oft unterwegs - wo, steht hier: http://fernwehheilen.com/
Chrisantiss
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von Chrisantiss »

Ich hab da angerufen und nachgefragt. Das betrifft tatsächlich diese Kreditkartenabschlüsse und nicht die bestehende herkömmliche Krankenversicherung.


Werner
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von Werner »

Ja, das liegt daran, dass es mit Thailand kein "Sozialversicherungsabkommen" gibt. Liegt sicher daran, dass es in Thailand keine Sozialversicherung gibt, bzw. gab, eine Minimal KV für alle Thais gibt es ja wohl derzeit.

Als Erstes wird ein "Sozialversicherungsabkommen" abgeschlossen, damit Leistungen über eine zentrale Stelle direkt mit den Ärzten und Kliniken abgerechnet werden können. Es geht ja nicht dass man dem "Gesetzlich Versicherten" Bargeld in die Hand gibt, das sind ja sicher alles Betrüger, die 40 Millionen Arbeitnehmer (Das ist nicht meine Meinung aber die Tatsachen dass man ihnen kein Geld anvertraut sind ja unübersehbar)

Und es geht auch nicht, dass die Gesetzlichen Versicherungen für ihre Beitragzahler in dem Land eine Art "Büro für den Ausgleich von Arztrechnungen" eröffnet um die Zahlungen direkt vor Ort zu leisten, oder dies von Deutschland aus direkt an einen Arzt überweisen. Und es geht auch nicht das die Botschaften und Konsulate dies betreuen. Nein, da hält man sich vornehm zurück und zahlt nur "Beihilfen" bar in Thailand aus, damit sich die Herrschaften die Bangrumrad Klinik leisten können.

Die private KV, die ja (fast) machen kann was sie will, zahlt auch in Thailand, wenn man den passenden Vertrag hat.

Private KV: VORSICHT. Wenn du als Privatmensch nun denkst das ist besser, da gibt es leider eine weitere Falle, sie kostet extrem viel. Die spart für dich persönlich gleich mal 70% deiner Beiträge als "Altersrücklage" an ohne dich zu fragen und ohne dass es irgendeine Idee gibt, wie dieses Geld dir wieder zugute kommt. Du zahlst also praktisch 30% Krankenversicherung zuzüglich 70% Aufschlag ohne Leistung. Die Beiträge steigen angeblich nicht, was eine Lüge ist, sie steigen jedes Jahr stramm an, z. B. bei einem Kollegen der 50 ist.

Besser ist eine private Zusatzversicherung, z. B. eine private Auslands KV, wenn sie von den Leistungen stimmt.

W.

ps. Paraguai war unter dem Deutsch stämmigen Stoessner stramm faschistisch regiert, überhaupt leben da viele Deutsche, daher ist es kein Wunder, dass es ein "Sozialversicherungsabkommen" mit Deutschland gibt. Das Land ist sicher gut organisiert. Auch das Ausrotten der Ureinwohner war gut organisiert. Es soll in den Achtzigern einen Prozess deutscher Pharma Unternehmen gegeben haben, in dem sie versuchten zu beweisen, dass die Ureinwohner keine Menschen sondern Tiere, Primaten ähnlich Affen seien und sie deswegen für Pharmaversuche genutzt werden dürften und es kein Massenmord war. Die Ureinwohner wurden gezielt mit Krankheiten angesteckt um Forschungen zur Wirksamkeit von Medikamenten durchzuführen. Deutsche haben zu viele Abwehrkräfte, da kann man nicht genau ermitteln ob einer vom Medikament oder Abwehrkräften aus Vorerkrankungen geheilt wurde. Das erforscht man besser bei Völkern die nie mit den Erregern in Kontakt kamen. Sehr viele starben. Ich hatte dies damals nicht weiter verfolgt.


Werner
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Re: Reisekrankenversicherung NEUE Bedingungen

Beitrag von Werner »

Das ist eine gute Idee, wer ist dafür zuständig? wo muss man dies beantragen? wie kann man dies anregen oder beschleunigen?

Gibt es eigentliche eines mit Malaysia, Kambodscha, Vietnam?

W.


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