Was gibts für Zollbestimmungen? Erfahrungen Übergepäck?
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ChrisHH
Was gibts für Zollbestimmungen? Erfahrungen Übergepäck?
hey ihr thailanderfahrenen
,hab überhaubt keine ahnung wie das bezüglich der zollbestimmungen aussieht?!beispielsweise wie man am besten ne vollgepackte tasche mit gefälschten markenklamotten ausführt??und ob das irgendwelche probleme geben kann?!? 
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kòp jai
Re: Was gibts für Zollbestimmungen?
servus
Leider bist Du da in das falsches Forum gesurft da Du hier bestimmt keine " Anstiftung für kriminelle Handlungen " gepostet bekommst , falls doch ...
ich kann nur für mich hier schreiben
Leider bist Du da in das falsches Forum gesurft da Du hier bestimmt keine " Anstiftung für kriminelle Handlungen " gepostet bekommst , falls doch ...
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- Howie
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Re: Was gibts für Zollbestimmungen?
-- Zitat Anfang --ChrisHH am 14.04.2005, 21:15 hat geschrieben:hab überhaubt keine ahnung wie das bezüglich der zollbestimmungen aussieht?!beispielsweise wie man am besten ne vollgepackte tasche mit gefälschten markenklamotten ausführt??und ob das irgendwelche probleme geben kann?!?
Nachgeahmte bzw. gefälschte Produkte dürfen grundsätzlich nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Dies trifft ausnahmslos für kommerzielle Sendungen zu. Bei privater Nutzung gibt es eine Ausnahmeregelung zu beachten.
Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren unter folgenden Voraussetzungen nicht ein:
- Die Waren haben keinen kommerziellen Charakter,
der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) darf nicht mehr als 175 EUR (Einkaufspreis im Urlaubsland) betragen und
die Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt.
In der Praxis treten immer wieder Probleme auf, ab welcher Menge oder welchem Wert die Waren einen kommerziellen Charakter besitzen. Dafür können aber keine eindeutigen Regeln aufgestellt werden. Vielmehr muss der Zollbeamte für jede einzelne Sendung eine neue Entscheidung treffen. Dies erfolgt aufgrund seiner konkreten Feststellungen in dem betreffenden Einzelfall.
-- Zitat Ende --
Komplett ist das alles hier nachzulesen:
Zoll Deutschland - Private Einfuhren
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ChrisHH
Re: Was gibts für Zollbestimmungen?
erstmal danke für die schnelle antwort.....
trotzdem howie,hoffe du glaubst nich hier an professionelle schmuggler geraten zu sein die in diesem forum nützliche informationen erlangen wollen...sind nur zwei traveller die vor haben das erste mal nach thailand zu reisen!! wissen einfach nicht wie das aussieht wenn wir uns dann schließlich vor der abreise noch kräfig auf`m bangkok-market mit allerlei sachen eindecken und diese dann auf dem besten wege nach hause transportieren wollen...schicken oder doch lieber als privates gepäck?und wie sieht das mit überhaupt übergepäck aus?????wären dankbar für noch ein paar tipps und am besten noch persönliche erfahrungen.........
trotzdem howie,hoffe du glaubst nich hier an professionelle schmuggler geraten zu sein die in diesem forum nützliche informationen erlangen wollen...sind nur zwei traveller die vor haben das erste mal nach thailand zu reisen!! wissen einfach nicht wie das aussieht wenn wir uns dann schließlich vor der abreise noch kräfig auf`m bangkok-market mit allerlei sachen eindecken und diese dann auf dem besten wege nach hause transportieren wollen...schicken oder doch lieber als privates gepäck?und wie sieht das mit überhaupt übergepäck aus?????wären dankbar für noch ein paar tipps und am besten noch persönliche erfahrungen.........
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ChrisHH
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Caveman
Re: Was gibts für Zollbestimmungen?
Lies Howies Beitrag noch einmal genau durch, dann findest du auch die Antwort auf diese Frage. Ist dort ganz klar erklärt.ChrisHH am 15.04.2005, 04:50 hat geschrieben: ... und diese dann auf dem besten wege nach hause transportieren wollen...schicken oder doch lieber als privates gepäck?
Übergepäck wird meist seeehhhr teuer (zumindest wenn's mehr als oft tolerierte 3 oder 4 Kilo sind). Normal sind, soweit ich weiß, 1% oder gar 1,5% vom Preis eines regulären 1. Klasse Tickets pro Kilo. Billiger geht's oft als "unaccompanied luggage". Frag deine Airline, ob sie das anbietet und was es kostet. Paketversand ist natürlich billiger. Am billigsten auf dem Seeweg, doch das dauert bis zu 3 Monate.
Als getrenntes Gepäck am besten das Zeug verschicken, was man ursprünglich schon aus Deutschland mitgebracht hatte. Dafür fällt dann auch kein Zoll an. Die neu gekauften Sachen gehören ins Reisegepäck und Quittungen solltest du möglichst auch dabei haben. Geht bei am Marktstand gekauften Klamotten natürlich nicht. Die werden dann geschätzt ... und das nicht immer wohlwollend.
Gruss
Caveman
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antonkatze
Re: Was gibts für Zollbestimmungen?
Hallo, zusammen,
also, hier meine Erfahrung mit Übergepäck :
Rückflug 10 Mai 2003, Bangkok-Frankfurt, 23.45 Uhr, Lufthans-Lienenflug Manila-Frankfurt.
Beim Einchecken ergab das gewogene Gepäck 4 kg (!!!!) je Person zu viel.
Die gar nicht nette Dame am Schalter ließ überhaupt nicht mit sich reden, füllte einige Papiere aus und schickte mich ein Stockwerk höher, zur Kasse.
Rechnungsbetrag EUR 168,00 - sprich 21 EUR pro kg.
Die Erklärung: IATA-Bestimmungen
Lustig, nicht?
Also Vorsicht bei Flügen mit Lufthansa!
Grüße
Mia
also, hier meine Erfahrung mit Übergepäck :
Rückflug 10 Mai 2003, Bangkok-Frankfurt, 23.45 Uhr, Lufthans-Lienenflug Manila-Frankfurt.
Beim Einchecken ergab das gewogene Gepäck 4 kg (!!!!) je Person zu viel.
Die gar nicht nette Dame am Schalter ließ überhaupt nicht mit sich reden, füllte einige Papiere aus und schickte mich ein Stockwerk höher, zur Kasse.
Rechnungsbetrag EUR 168,00 - sprich 21 EUR pro kg.
Die Erklärung: IATA-Bestimmungen
Lustig, nicht?
Also Vorsicht bei Flügen mit Lufthansa!
Grüße
Mia
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dogmai
Re: Was gibts für Zollbestimmungen?
Dazu ist jede Airline berechtigt, denn der 1. Klasse- Tarif ist überall gleich, er wird auf IATA-Basis errechnet. Also Vorsicht vor unfreundlichen Damen am Check-In-Counter, denn die in Bangkok war jedenfalls keine LH-Mitarbeiterein, sondern Flughafenangestellte.antonkatze am 15.04.2005, 08:40 hat geschrieben: Also Vorsicht bei Flügen mit Lufthansa!
Ich jedenfalls hätte 2 x 4 kg ausgepackt, und das am Counter
Wenns um allgemeine Erfahrungen geht: mein Rekord bei Übergepäck bei Thai Airways liegt derzeit bei 69 kg / 2 Personen.
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Caveman
Re: Was gibts für Zollbestimmungen?
Das sagt uns eigentlich nur, dass die Sache am 10.5.03 beim Flug LH745 ungewöhnlich genau genommen wurde. Kann einen Tag später schon wieder ganz anders ausgesehen haben. Oder vielleicht sogar bei einem anderen Passagier auf dem gleichen Flug.antonkatze am 15.04.2005, 14:40 hat geschrieben: Rückflug 10 Mai 2003, Bangkok-Frankfurt, 23.45 Uhr, Lufthans-Lienenflug Manila-Frankfurt.
Hieraus auf die allgemeinen Gepflogenheiten bei LH-Flügen zu schließen wäre ebenso absurd, als würde man behaupten: "Am 2. April hat's in Krabi geregnet. Thailand ist wohl doch kein so tolles Urlaubsland".
Gruss
Caveman
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antonkatze
Re: Was gibts für Zollbestimmungen?
(at) Caveman,
wollte keinesfalls Lufthansa schlecht machen oder gar behaupten, daß bei denen so etwas Usus ist. Ich hätte wahrscheinlich auch angenommen, daß die Checkin-Dame möglicherweise nur Menstruationsbeschwerden hat, hätte ich nicht tatsächlich einen LH-Herren an den Schalter kommen lassen. Weil, einfach so, ohne wenigstens einen kleinen Aufstand zu proben, wollte ich die 168 EUR dann auch nicht zahlen.
Der nette LH-Herr ließ auch nicht mit sich reden. Nach dem Motto: pay or stay!!! und " I´m only working for may company" (war wohl LH gemeint), zeigte er mir lächelnd und sich verneigend den Weg zur Kasse.
Eine Beschwerde bei der LH in Deutschland verlief ebenfalls fruchtlos. Von wegen Kullanz etc. Denn, sie waren ja im Recht (IATA).
Wie gesagt, wollte das mal geschildert haben, damit unsere Mitmenschen wissen, daß auch solche Sachen passieren können, wenn auch nur ausnahmsweise.
Denn, 20 kg sind nun mal 20 kg, IATA-Regelns sind jederzeit anwendbar und jeder von uns kann jederzeit auf eine supergenaue Checkin-Dame treffen (mit oder ohne Menstruationsbeschwerden). Jedenfalls weiß man jetzt aus meiner langen Rede (kurzer Sinn???), daß 1 kg Übergepäck EUR 21 kosten kann.
wollte keinesfalls Lufthansa schlecht machen oder gar behaupten, daß bei denen so etwas Usus ist. Ich hätte wahrscheinlich auch angenommen, daß die Checkin-Dame möglicherweise nur Menstruationsbeschwerden hat, hätte ich nicht tatsächlich einen LH-Herren an den Schalter kommen lassen. Weil, einfach so, ohne wenigstens einen kleinen Aufstand zu proben, wollte ich die 168 EUR dann auch nicht zahlen.
Der nette LH-Herr ließ auch nicht mit sich reden. Nach dem Motto: pay or stay!!! und " I´m only working for may company" (war wohl LH gemeint), zeigte er mir lächelnd und sich verneigend den Weg zur Kasse.
Eine Beschwerde bei der LH in Deutschland verlief ebenfalls fruchtlos. Von wegen Kullanz etc. Denn, sie waren ja im Recht (IATA).
Wie gesagt, wollte das mal geschildert haben, damit unsere Mitmenschen wissen, daß auch solche Sachen passieren können, wenn auch nur ausnahmsweise.
Denn, 20 kg sind nun mal 20 kg, IATA-Regelns sind jederzeit anwendbar und jeder von uns kann jederzeit auf eine supergenaue Checkin-Dame treffen (mit oder ohne Menstruationsbeschwerden). Jedenfalls weiß man jetzt aus meiner langen Rede (kurzer Sinn???), daß 1 kg Übergepäck EUR 21 kosten kann.
