Was gibts für Zollbestimmungen? Erfahrungen Übergepäck?

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ChrisHH

Was gibts für Zollbestimmungen? Erfahrungen Übergepäck?

Beitrag von ChrisHH »

hey ihr thailanderfahrenen :lol: ,hab überhaubt keine ahnung wie das bezüglich der zollbestimmungen aussieht?!beispielsweise wie man am besten ne vollgepackte tasche mit gefälschten markenklamotten ausführt??und ob das irgendwelche probleme geben kann?!? :roll:


kòp jai

Re: Was gibts für Zollbestimmungen?

Beitrag von kòp jai »

servus

Leider bist Du da in das falsches Forum gesurft da Du hier bestimmt keine " Anstiftung für kriminelle Handlungen " gepostet bekommst , falls doch ...
ich kann nur für mich hier schreiben


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Howie
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Re: Was gibts für Zollbestimmungen?

Beitrag von Howie »

ChrisHH am 14.04.2005, 21:15 hat geschrieben:hab überhaubt keine ahnung wie das bezüglich der zollbestimmungen aussieht?!beispielsweise wie man am besten ne vollgepackte tasche mit gefälschten markenklamotten ausführt??und ob das irgendwelche probleme geben kann?!? :roll:
-- Zitat Anfang --
Nachgeahmte bzw. gefälschte Produkte dürfen grundsätzlich nicht in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Dies trifft ausnahmslos für kommerzielle Sendungen zu. Bei privater Nutzung gibt es eine Ausnahmeregelung zu beachten.

Im Reiseverkehr schreitet die Zollbehörde bei gefälschten Waren unter folgenden Voraussetzungen nicht ein:
  • Die Waren haben keinen kommerziellen Charakter,
    der Warenwert der Gesamtsendung (alle Waren) darf nicht mehr als 175 EUR (Einkaufspreis im Urlaubsland) betragen und
    die Waren werden im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt.
Es dürfen sich allerdings im Hinblick auf Art und Menge der gefälschten Waren, der Person des Beteiligten oder aufgrund sonstiger Umstände keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Falsifikate für den gewerblichen Verkehr bestimmt sind. Ergeben sich Anhaltspunkte für einen kommerziellen Charakter, werden die Waren beschlagnahmt.
In der Praxis treten immer wieder Probleme auf, ab welcher Menge oder welchem Wert die Waren einen kommerziellen Charakter besitzen. Dafür können aber keine eindeutigen Regeln aufgestellt werden. Vielmehr muss der Zollbeamte für jede einzelne Sendung eine neue Entscheidung treffen. Dies erfolgt aufgrund seiner konkreten Feststellungen in dem betreffenden Einzelfall.
-- Zitat Ende --

Komplett ist das alles hier nachzulesen:
Zoll Deutschland - Private Einfuhren


ChrisHH

Re: Was gibts für Zollbestimmungen?

Beitrag von ChrisHH »

erstmal danke für die schnelle antwort.....
trotzdem howie,hoffe du glaubst nich hier an professionelle schmuggler geraten zu sein die in diesem forum nützliche informationen erlangen wollen...sind nur zwei traveller die vor haben das erste mal nach thailand zu reisen!! wissen einfach nicht wie das aussieht wenn wir uns dann schließlich vor der abreise noch kräfig auf`m bangkok-market mit allerlei sachen eindecken und diese dann auf dem besten wege nach hause transportieren wollen...schicken oder doch lieber als privates gepäck?und wie sieht das mit überhaupt übergepäck aus?????wären dankbar für noch ein paar tipps und am besten noch persönliche erfahrungen.........


ChrisHH

Re: Was gibts für Zollbestimmungen?

Beitrag von ChrisHH »

sorry, meinte trotzdem kòp jai, hoffe du glaubst...nicht howie


Caveman

Re: Was gibts für Zollbestimmungen?

Beitrag von Caveman »

ChrisHH am 15.04.2005, 04:50 hat geschrieben: ... und diese dann auf dem besten wege nach hause transportieren wollen...schicken oder doch lieber als privates gepäck?
Lies Howies Beitrag noch einmal genau durch, dann findest du auch die Antwort auf diese Frage. Ist dort ganz klar erklärt.

Übergepäck wird meist seeehhhr teuer (zumindest wenn's mehr als oft tolerierte 3 oder 4 Kilo sind). Normal sind, soweit ich weiß, 1% oder gar 1,5% vom Preis eines regulären 1. Klasse Tickets pro Kilo. Billiger geht's oft als "unaccompanied luggage". Frag deine Airline, ob sie das anbietet und was es kostet. Paketversand ist natürlich billiger. Am billigsten auf dem Seeweg, doch das dauert bis zu 3 Monate.

Als getrenntes Gepäck am besten das Zeug verschicken, was man ursprünglich schon aus Deutschland mitgebracht hatte. Dafür fällt dann auch kein Zoll an. Die neu gekauften Sachen gehören ins Reisegepäck und Quittungen solltest du möglichst auch dabei haben. Geht bei am Marktstand gekauften Klamotten natürlich nicht. Die werden dann geschätzt ... und das nicht immer wohlwollend.

Gruss
Caveman


antonkatze

Re: Was gibts für Zollbestimmungen?

Beitrag von antonkatze »

Hallo, zusammen,

also, hier meine Erfahrung mit Übergepäck :

Rückflug 10 Mai 2003, Bangkok-Frankfurt, 23.45 Uhr, Lufthans-Lienenflug Manila-Frankfurt.
Beim Einchecken ergab das gewogene Gepäck 4 kg (!!!!) je Person zu viel.
Die gar nicht nette Dame am Schalter ließ überhaupt nicht mit sich reden, füllte einige Papiere aus und schickte mich ein Stockwerk höher, zur Kasse.

Rechnungsbetrag EUR 168,00 - sprich 21 EUR pro kg.

Die Erklärung: IATA-Bestimmungen

Lustig, nicht?

Also Vorsicht bei Flügen mit Lufthansa!

Grüße

Mia


dogmai

Re: Was gibts für Zollbestimmungen?

Beitrag von dogmai »

antonkatze am 15.04.2005, 08:40 hat geschrieben: Also Vorsicht bei Flügen mit Lufthansa!
Dazu ist jede Airline berechtigt, denn der 1. Klasse- Tarif ist überall gleich, er wird auf IATA-Basis errechnet. Also Vorsicht vor unfreundlichen Damen am Check-In-Counter, denn die in Bangkok war jedenfalls keine LH-Mitarbeiterein, sondern Flughafenangestellte.
Ich jedenfalls hätte 2 x 4 kg ausgepackt, und das am Counter :oops: und dann ins Handgepäck transferiert.

Wenns um allgemeine Erfahrungen geht: mein Rekord bei Übergepäck bei Thai Airways liegt derzeit bei 69 kg / 2 Personen.


Caveman

Re: Was gibts für Zollbestimmungen?

Beitrag von Caveman »

antonkatze am 15.04.2005, 14:40 hat geschrieben: Rückflug 10 Mai 2003, Bangkok-Frankfurt, 23.45 Uhr, Lufthans-Lienenflug Manila-Frankfurt.
Das sagt uns eigentlich nur, dass die Sache am 10.5.03 beim Flug LH745 ungewöhnlich genau genommen wurde. Kann einen Tag später schon wieder ganz anders ausgesehen haben. Oder vielleicht sogar bei einem anderen Passagier auf dem gleichen Flug.

Hieraus auf die allgemeinen Gepflogenheiten bei LH-Flügen zu schließen wäre ebenso absurd, als würde man behaupten: "Am 2. April hat's in Krabi geregnet. Thailand ist wohl doch kein so tolles Urlaubsland".

Gruss
Caveman


antonkatze

Re: Was gibts für Zollbestimmungen?

Beitrag von antonkatze »

(at) Caveman,

wollte keinesfalls Lufthansa schlecht machen oder gar behaupten, daß bei denen so etwas Usus ist. Ich hätte wahrscheinlich auch angenommen, daß die Checkin-Dame möglicherweise nur Menstruationsbeschwerden hat, hätte ich nicht tatsächlich einen LH-Herren an den Schalter kommen lassen. Weil, einfach so, ohne wenigstens einen kleinen Aufstand zu proben, wollte ich die 168 EUR dann auch nicht zahlen.

Der nette LH-Herr ließ auch nicht mit sich reden. Nach dem Motto: pay or stay!!! und " I´m only working for may company" (war wohl LH gemeint), zeigte er mir lächelnd und sich verneigend den Weg zur Kasse.

Eine Beschwerde bei der LH in Deutschland verlief ebenfalls fruchtlos. Von wegen Kullanz etc. Denn, sie waren ja im Recht (IATA).

Wie gesagt, wollte das mal geschildert haben, damit unsere Mitmenschen wissen, daß auch solche Sachen passieren können, wenn auch nur ausnahmsweise.

Denn, 20 kg sind nun mal 20 kg, IATA-Regelns sind jederzeit anwendbar und jeder von uns kann jederzeit auf eine supergenaue Checkin-Dame treffen (mit oder ohne Menstruationsbeschwerden). Jedenfalls weiß man jetzt aus meiner langen Rede (kurzer Sinn???), daß 1 kg Übergepäck EUR 21 kosten kann.






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