Obwohl Mahan Air in Teheran und nicht in Deutschland sitzt, waeren hier wohl doch deutsche Gerichte zustaendig. Allerdings frage ich mich, wie man seine evtl. von einem deutsche Gericht festgestellten Ansprueche dann bei den Persern durchsetzen will.TikTak hat geschrieben:Na, du würdest dich wundern, was alles so vor deutschen Gerichten verhandelt wird...
Reisebuero ist aussen vor. Die haben den Deal nur vermittelt und sind nicht fuer dessen Erfuellung durch die Airline verantwortlich. Anders waere es bei einer hier so unbeliebten Pauschalreise. Da waere dann der Veranstalter haftbar und man braeuchte sich nicht selbst mit der Airline rumzuschlagen. Bei einer reinen Flugbuchung gibt's aber gar keinen Reiseveranstalter, den man haftbar machen koennte.
Hier gibt nun Mahan Air den Kunden die Moeglichkeit, ihre Ansprueche ueber die Stelle abzuwickeln, an der das jeweilige Ticket gekauft wurde. Die wollen dafuer aber natuerlich auch entlohnt werden und sagen: "Okay, wir machen das fuer dich, kostet aber XX Euro." Jetzt hat man die Wahl, den vorgeschlagenen und imo auch halbwegs erfolgversprechenden Weg ueber den Ticketverkaeufer zu akzeptieren (und den dafuer geforderten Preis zu bezahlen), oder aber seine Ansprueche direkt und im vollen Umfang bei Mahan Air selbst geltend zu machen. Denke mal, der zweite Weg duerfte der deutlich dornenreichere sein.
Gruss
Caveman
