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Re: Führerschein in Thailand !!!

Verfasst: 30.01.2007, 17:36
von shadu
Ist aber dann komisch das bei mir bei jeder Kontrolle (so jeden 2. Tag) immer nur der nationale FS verlangt wurde! Nur sehr selten der Internationale und da auch nur in Verbindung mit dem Nationalen!

Aber vielleicht hat sich die letzten 8 Monate was verändert...

Re: Führerschein in Thailand !!!

Verfasst: 30.01.2007, 18:11
von Siegmar
Hallo,
ich habe heute meinen intern. Führerschein beantragt (in Deutschland). Voraussetzung ist der EU-Führerschein, den ich natürlich auch noch nicht hatte. :mecker:
Zum Thema: In Thailand benötigt man den nationalen und internationalen Führerschein. Auf http://www.berlin.de/labo/fuehrerschein ... intfs.html
sind die wichtigsten Länder mit den Besonderheiten aufgezählt. :good luck:
Siegmar

Re: Führerschein in Thailand !!!

Verfasst: 30.01.2007, 20:30
von uwe
habe vor 2 wochen meinen neuen internationalen führerschein abgeholt,der wird nur in verbindung mit dem neuen eu-führerschein ausgegeben,heisst wer noch einen anderen gültigen hat muss trotzdem den neuen eu -schein beantragen ansonsten gibts den internationalen nicht.der internationale ist dann 3jahre gültig.nun ja,der staat braucht schliesslich auch geld.mir wurde von hiesigen experten gesagt dass sie im zusammenhang gültig sind. uwe :drive

Re: Führerschein in Thailand !!!

Verfasst: 30.01.2007, 23:15
von Ingo78
Ja , da soll mal einer schlau werden , braucht man , braucht man nicht , braucht man , braucht man nicht ,.........

Ist wohl am besten wenn man beide mit hat dann kann sicherlich nicht passieren, dann kann der Polizist den Schein haben wo er will , ob er es nun lesen kann oder nicht , ist mir auch egal , hauptsache es gibt keine Probleme.

Werde mich Morgen trotzdem noch schlau machen wie die Behörden es bei uns in Österreich so sehen .... *ggg*

mfg Ingo

Re: Führerschein in Thailand !!!

Verfasst: 31.01.2007, 08:39
von Caveman
In diesem Zusammenhang aber mal die Frage anders rum. Wie laeuft das eigentlich, wenn ich mit meinem Thai-Fuehrerschein in Deutschland fahre? Bei voruebergehendem Aufenthalt in Deutschland wird die thailaendische Fahrerlaubnis ja anerkannt. Nur kann die doch in Deutschland kein Mensch entziffern. Und internationale Fuehrerscheine werden meines Wissens in Thailand auch nicht ausgestellt. Habe ich jedenfalls noch nie was von gehoert. Wie laeuft das ab?

Gruss
Caveman

Re: Führerschein in Thailand !!!

Verfasst: 31.01.2007, 08:56
von sanuk02
Caveman am 31.01.2007, 08:39 hat geschrieben:In diesem Zusammenhang aber mal die Frage anders rum. Wie laeuft das eigentlich, wenn ich mit meinem Thai-Fuehrerschein in Deutschland fahre? Bei voruebergehendem Aufenthalt in Deutschland wird die thailaendische Fahrerlaubnis ja anerkannt. Nur kann die doch in Deutschland kein Mensch entziffern. Und internationale Fuehrerscheine werden meines Wissens in Thailand auch nicht ausgestellt. Habe ich jedenfalls noch nie was von gehoert. Wie laeuft das ab?

Gruss
Caveman
Hallo Caveman,

ich habe folgendes auf der Homepage des Verkehrsministerium gefunden: http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.184 ... ment.htm#1

I. Ihr Führerschein ist gültig bei vorübergehendem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.

Besitzen Sie einen gültigen nationalen oder internationalen Führerschein, dürfen Sie in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch hier beachten. Ihre Fahrerlaubnis gilt auch dann, wenn Sie das in der Bundesrepublik Deutschland für die betreffende Klasse vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben. Der Führerschein ist beim Führen des Kraftfahrzeugs mitzuführen.

Sofern Sie einen internationalen Führerschein besitzen, ist keine Übersetzung erforderlich.

Eine Übersetzung des nationalen Führerscheins müssen Sie mitführen, wenn dieser:

nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt ist oder
nicht in deutscher Sprache abgefasst ist oder
nicht dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Anhang 6) entspricht. Ob Ihr Führerschein dem Anhang 6 entspricht, können Sie bei den zuständigen Behörden des Ausstellungsstaates erfragen.
Deutschsprachige Übersetzungen dürfen unter anderem von deutschen oder international anerkannten Automobilclubs des Ausstellungsstaates des Führerscheins, amtlichen Stellen des Ausstellungsstaates des Führerscheines, gerichtlich bestellten und allgemein vereidigten Dolmetschern und Übersetzern sowie deutschen diplomatischen Vertretungen gefertigt werden.

Bei folgenden Staaten verzichtet die Bundesrepublik Deutschland auf das Mitführen einer Übersetzung:

Andorra,
Hongkong,
Monaco,
Neuseeland,
San Marino,
Schweiz und
Senegal.


Vielleicht hilft das weiter. Ohne Übersetzung deines Thaiführerscheins bist du anscheinend nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Aber was solls, ich erinnere mich an einen Thread von dir. Dort hast du gesagt, du fährst eh nur besoffen!! :mrgreen: Also dann auch ohne Führerschein. Wenn schon, denn schon!!!

Gruss
Sanuk

PS: Vielleicht solltest du nach Hongkong auswandern, dann ist wieder alles ok! :lol: Senegal , auch nicht schlecht.

Re: Führerschein in Thailand !!!

Verfasst: 31.01.2007, 09:47
von Caveman
Danke dir, Sanuk. Hat mich halt mal interessiert. Die Uebersetzung waere kein Problem. Koennte ich beim naechsten Besuch auf der Botschaft von dem vereidigten Uebersetzer ein paar Gebaeude weiter machen lassen. Wenn ich sie denn braeuchte. Habe aber natuerlich auch noch meinen deutschen Fuehrerschein, womit sich mir das Problem auch gar nicht erst stellt. Wie gesagt, hat mich nur mal interessiert.

Gruss
Caveman (der seit vielen Jahren nicht ein einziges Mal mehr besoffen gefahren ist ... jedenfalls nicht sturzbesoffen)

Re: Führerschein in Thailand !!!

Verfasst: 31.01.2007, 14:12
von Siegmar
Hier ist etwas über die Gültigkeit ausländische Führerscheine in Deutschland:
ADAC
und hier noch einmal in der anderen Richtung:
ADAC

Siegmar

Re: Führerschein in Thailand !!!

Verfasst: 31.01.2007, 15:02
von sanuk02
Hallo Siegmar,

wem glauben wir denn hier??!! Dem ADAC, die mit Sicherheit gute Arbeit leiste, oder der zuständigen obersten Bundesbehörde die auf diesem Gebiet Gesetze und Vorschriften erlässt!!!! :mrgreen:

Gruss
Sanuk

Re: Führerschein in Thailand !!!

Verfasst: 31.01.2007, 17:38
von Siegmar
Hallo Siegmar,

wem glauben wir denn hier??!! Dem ADAC, die mit Sicherheit gute Arbeit leiste, oder der zuständigen obersten Bundesbehörde die auf diesem Gebiet Gesetze und Vorschriften erlässt!!!! Mr. Green

Gruss
Sanuk
Gibt es von beiden unterschiedliche Darstellungen oder streiten die sich über das Thema???

Die deutschen Bundesbehörden und auch der ADAC haben doch in Thailand nichts zu melden, oder? :D
Für das Problem von Caveman sind die Behörden aber zuständig, da hast du Recht.

Siegmar

Re: Führerschein in Thailand !!!

Verfasst: 31.01.2007, 17:54
von Siegmar
Kann ich mir auch nicht vorstellen. Er hat ja schon jemand der für ihn im Forum antwortet..... :mrgreen:

Re: Führerschein in Thailand !!!

Verfasst: 01.02.2007, 01:52
von Caveman
Nee, nur einen, der meine Beitraege anscheinend wirklich liest und auch versteht. Dazu, ob das fuer mich ein Problem ist oder nicht, hatte ich mich ja weiter oben schon sehr deutlich geaeussert.

Gruss
Caveman

Re: Führerschein in Thailand !!!

Verfasst: 01.02.2007, 07:55
von sanuk02
Caveman am 01.02.2007, 01:52 hat geschrieben:Nee, nur einen, der meine Beitraege anscheinend wirklich liest und auch versteht. Dazu, ob das fuer mich ein Problem ist oder nicht, hatte ich mich ja weiter oben schon sehr deutlich geaeussert.

Gruss
Caveman
Vielleicht ist ja auch das THW (Technisches Hilfswerk) zuständig, autofahren hat ja auch etwas mit Technik zu tun. :mrgreen: