Kunden beraten, Ticket reservieren, Ticket ausstellen, Geldeingang überwachen, Ticket verschicken, Kunden beraten, 101 wütenden Kundenanruf entgegen nehmen, Geldeingang überwachen, Geld an Kunden auszahlen.TikTak hat geschrieben:wofür 50,- euro?
Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
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smile
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Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
Rache? Sei einfach glücklich! Nichts stört Neider mehr als wenn du ein zufriedenes Leben führst!
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TikTak
Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
Sorry, aber das ist nicht mein Problem. Sollte nicht die komplette Summe erstattet werden, dann geht´s halt nur mit rechtlichen Schritten. Sicher ist es dumm für´s Reisebüro, aber da müssen sie sich beim Veranstalter beschweren.smile hat geschrieben:Kunden beraten, Ticket reservieren, Ticket ausstellen, Geldeingang überwachen, Ticket verschicken, Kunden beraten, 101 wütenden Kundenanruf entgegen nehmen, Geldeingang überwachen, Geld an Kunden auszahlen.TikTak hat geschrieben:wofür 50,- euro?
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smile
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Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
Dienstvertrag: Du hast das Reisebüro beauftragt ein Ticket bei Mahan Air zu buchen. Den Auftrag hat das Reisebüro erfüllt, nun erweiterst Du quasi den Dienstvertrag dahingehend das Sie Dir von Mahan Air das Geld zurückbeschaffen. Die Leistung wird erbracht, die wirst Du auch zahlen müssen und dann kannst Du Dir das Geld bei Mahan Air wieder zurück holen.TikTak hat geschrieben:Sorry, aber das ist nicht mein Problem.
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TikTak
Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
Das siehst du falsch: Den Auftrag mir ein Ticket zu beschaffen, hat das Reisebüro nicht erfüllt, da das Ticket keine Gültigkeit besitzt. Hinzu kommt noch, dass nicht ich das Reisebüro beauftragt habe, das Geld zu beschaffen, sondern Mahan nur über das Reisebüro das Geld auszahlt. Die Leistung muss das Reisebüro dann also mit Mahan abrechnen.smile hat geschrieben:Dienstvertrag: Du hast das Reisebüro beauftragt ein Ticket bei Mahan Air zu buchen. Den Auftrag hat das Reisebüro erfüllt, nun erweiterst Du quasi den Dienstvertrag dahingehend das Sie Dir von Mahan Air das Geld zurückbeschaffen. Die Leistung wird erbracht, die wirst Du auch zahlen müssen und dann kannst Du Dir das Geld bei Mahan Air wieder zurück holen.TikTak hat geschrieben:Sorry, aber das ist nicht mein Problem.
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Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
Jo, mach Du man.TikTak hat geschrieben: Das siehst du falsch: Den Auftrag mir ein Ticket zu beschaffen, hat das Reisebüro nicht erfüllt, da das Ticket keine Gültigkeit besitzt.
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Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
geistreicher Beitragsmile hat geschrieben:Jo, mach Du man.TikTak hat geschrieben: Das siehst du falsch: Den Auftrag mir ein Ticket zu beschaffen, hat das Reisebüro nicht erfüllt, da das Ticket keine Gültigkeit besitzt.
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Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
Na dann bin ich mal gespannt ob dein Anwalt da mehr ereichen wird . Klar ist das mit dem fuffi nicht gerade fair aber andererseits besser als auf den ganzen Flugpreis zu verzichten .
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penbangkok
Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
Na, den Anwalt möchte ich sehen der bei einem Streitwert von € 50,00 deinen Fall übernimmt.TikTak hat geschrieben:Sorry, aber das ist nicht mein Problem. Sollte nicht die komplette Summe erstattet werden, dann geht´s halt nur mit rechtlichen Schritten. Sicher ist es dumm für´s Reisebüro, aber da müssen sie sich beim Veranstalter beschweren.smile hat geschrieben:Kunden beraten, Ticket reservieren, Ticket ausstellen, Geldeingang überwachen, Ticket verschicken, Kunden beraten, 101 wütenden Kundenanruf entgegen nehmen, Geldeingang überwachen, Geld an Kunden auszahlen.TikTak hat geschrieben:wofür 50,- euro?
Da geht die Heuleriei
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Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
Mußt doch nicht gleich an der Flasche hängen wegen der 50.- Kröten!TikTak hat geschrieben: geistreicher Beitrag
Aber für Dich was Geistreiches: W5 ist heute von der Teilnahme der BSP Deutschland (plump gesagt der Abrechnungsstelle für Flugkram) ausgeschlossen worden. M. a. W. wie die Tickets refundiert werden ist derzeit unbekannt.
Rache? Sei einfach glücklich! Nichts stört Neider mehr als wenn du ein zufriedenes Leben führst!
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sammy123
Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
Naja, ich glaube auch, dass es wenige Anwälte gibt, die für diesen Streitwert sich grossartig bemühen werden. Ich kann es aber nachvollziehen, wenn sich jemand im Unrecht sieht, sollte er diese 50,00 € quasi bezahlen müssen.
Ich persönlich wäre niemals mit Mahan Air geflogen, da ich mich mit diesem Thema seit längerem beschäftige und es nunmal keine besonders grosse Überraschung ist, dass sie jetzt nicht mehr innerhalb der EU fliegen dürfen. Gehe ich jedoch in ein Reisebüro, lasse mich dort beraten ud es wird mir ein Flug mit dieser Airline angeboten, dann hat das Reisebüro seine Hausaufgaben auch nicht gründlich gemacht. Und dafür soll dann der Kunde zahlen ?!?!?
Ich hoffe für alle Betroffenen, dass es unklompiziert und unbürokratisch über die Bühne geht.
Gruss
Björn
Ich persönlich wäre niemals mit Mahan Air geflogen, da ich mich mit diesem Thema seit längerem beschäftige und es nunmal keine besonders grosse Überraschung ist, dass sie jetzt nicht mehr innerhalb der EU fliegen dürfen. Gehe ich jedoch in ein Reisebüro, lasse mich dort beraten ud es wird mir ein Flug mit dieser Airline angeboten, dann hat das Reisebüro seine Hausaufgaben auch nicht gründlich gemacht. Und dafür soll dann der Kunde zahlen ?!?!?
Ich hoffe für alle Betroffenen, dass es unklompiziert und unbürokratisch über die Bühne geht.
Gruss
Björn
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TikTak
Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
penbangkok hat geschrieben:Na, den Anwalt möchte ich sehen der bei einem Streitwert von € 50,00 deinen Fall übernimmt.TikTak hat geschrieben:Sorry, aber das ist nicht mein Problem. Sollte nicht die komplette Summe erstattet werden, dann geht´s halt nur mit rechtlichen Schritten. Sicher ist es dumm für´s Reisebüro, aber da müssen sie sich beim Veranstalter beschweren.smile hat geschrieben:Kunden beraten, Ticket reservieren, Ticket ausstellen, Geldeingang überwachen, Ticket verschicken, Kunden beraten, 101 wütenden Kundenanruf entgegen nehmen, Geldeingang überwachen, Geld an Kunden auszahlen.TikTak hat geschrieben:wofür 50,- euro?
Da geht die Heulerieidoch schon los, wegen € 50,00. Arme "Kleingeister"
Na, du würdest dich wundern, was alles so vor deutschen Gerichten verhandelt wird...
und was ein normales Unrechtsempfinden mit "Kleingeist" zutun hat, erschließt sich wahrscheinlich nur deinem wirren Verstand. Aber sei´s drum...
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TikTak
Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
Oh, genau 50 Kröten... Die Sachlage mal wieder genaustens analysiert, verstanden und auf den Punkt gebracht. Sachen gibt´s...smile hat geschrieben:Mußt doch nicht gleich an der Flasche hängen wegen der 50.- Kröten!TikTak hat geschrieben: geistreicher Beitrag
Aber für Dich was Geistreiches: W5 ist heute von der Teilnahme der BSP Deutschland (plump gesagt der Abrechnungsstelle für Flugkram) ausgeschlossen worden. M. a. W. wie die Tickets refundiert werden ist derzeit unbekannt.
... ach nee besser nicht, sonst trinkste ja wieder
W5? Denkst du dir solche Sachen eigentlich spontan aus? Und wo bitte steht das mit dem Ausschluß? Etwas mehr Info´s wären wirklich nett.
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smile
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Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
TikTak hat geschrieben:W5? Denkst du dir solche Sachen eigentlich spontan aus? Und wo bitte steht das mit dem Ausschluß? Etwas mehr Info´s wären wirklich nett.
W5 = IATA (International Air Transport Association) Code der Mahan Air
BSP = http://www.iata.org/ps/financial_services/bsp/index.htm
Mit der Suspendierung vom BSP System können keine Refundierungen mehr durchgeführt werden.
Die aktuelle Stellungnahme der W5:
- Passagiere müssen sich an die Mahan Air Vertretung vor Ort wenden
- Für Passagiere die einen Rückflug benötigen werden umgebucht (wenn möglich)
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TikTak
Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
OK, sorry für meine etwas dämliche Art. Bin nur mitlerweile doch etwas genervt von der ganzen Sache. Hier geht es auch nicht um 50 oder 100 EUros aber 500,- täten mir schon etwas weh. Kann bis zur Rückzahlung auch nix neues buchen und somit steht der ganze Urlaub doch etwas auf der Kippe.smile hat geschrieben:TikTak hat geschrieben:W5? Denkst du dir solche Sachen eigentlich spontan aus? Und wo bitte steht das mit dem Ausschluß? Etwas mehr Info´s wären wirklich nett.Freundlich fragen ist Dir wohl nicht möglich, oder? Einfach drauf los poltern, mal ein wenig vors Schienbein treten und dann noch ne Antwort erwarten.
W5 = IATA (International Air Transport Association) Code der Mahan Air
BSP = http://www.iata.org/ps/financial_services/bsp/index.htm
Mit der Suspendierung vom BSP System können keine Refundierungen mehr durchgeführt werden.
Die aktuelle Stellungnahme der W5:
- Passagiere müssen sich an die Mahan Air Vertretung vor Ort wenden
- Für Passagiere die einen Rückflug benötigen werden umgebucht (wenn möglich)
Da helfen mir solche Info´s wie deine schon weiter, vielen Dank dafür, Beiträge wie "ich habs ja immer gesagt..." sind da eher was für Leute mit Profilneurosen.
Also, danke nochmal.
- chris
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Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
Ich würde mal mit dem Reisebüro sprechen bei dem Du gebucht hast und fragen ob Du einen alternativen Flug "reservieren" kannst, also das die das Ticket noch nicht ausstellen müssen und Du auch nichts zahlen mußt.TikTak hat geschrieben:Kann bis zur Rückzahlung auch nix neues buchen und somit steht der ganze Urlaub doch etwas auf der Kippe.
Wenn dann das Geld von Mahan rechtzeitig eintrudelt ist ja alles ok, wenn nicht hast Du immerhin alles versucht.
Zumindest sieht es ja derzeit nicht so aus wie vor Jahren als die Garuda ins Trudeln kam. Die haben (wenn ich mich recht entsinne) einfach halsüberkopf das Büro in Frankfurt abgeschlossen und sind nach Hause gegangen.
Rache? Sei einfach glücklich! Nichts stört Neider mehr als wenn du ein zufriedenes Leben führst!
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TikTak
Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
Danke für den Tipp. Werde ich mal versuchen. Zur Not versuch ich Last Minute noch was zu buchen.smile hat geschrieben:Ich würde mal mit dem Reisebüro sprechen bei dem Du gebucht hast und fragen ob Du einen alternativen Flug "reservieren" kannst, also das die das Ticket noch nicht ausstellen müssen und Du auch nichts zahlen mußt.TikTak hat geschrieben:Kann bis zur Rückzahlung auch nix neues buchen und somit steht der ganze Urlaub doch etwas auf der Kippe.
Wenn dann das Geld von Mahan rechtzeitig eintrudelt ist ja alles ok, wenn nicht hast Du immerhin alles versucht.
Zumindest sieht es ja derzeit nicht so aus wie vor Jahren als die Garuda ins Trudeln kam. Die haben (wenn ich mich recht entsinne) einfach halsüberkopf das Büro in Frankfurt abgeschlossen und sind nach Hause gegangen.
Gruß TicTac
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penbangkok
Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
TikTak hat geschrieben:penbangkok hat geschrieben:Na, den Anwalt möchte ich sehen der bei einem Streitwert von € 50,00 deinen Fall übernimmt.TikTak hat geschrieben:Sorry, aber das ist nicht mein Problem. Sollte nicht die komplette Summe erstattet werden, dann geht´s halt nur mit rechtlichen Schritten. Sicher ist es dumm für´s Reisebüro, aber da müssen sie sich beim Veranstalter beschweren.smile hat geschrieben:Kunden beraten, Ticket reservieren, Ticket ausstellen, Geldeingang überwachen, Ticket verschicken, Kunden beraten, 101 wütenden Kundenanruf entgegen nehmen, Geldeingang überwachen, Geld an Kunden auszahlen.TikTak hat geschrieben:wofür 50,- euro?
Da geht die Heulerieidoch schon los, wegen € 50,00. Arme "Kleingeister"
Na, du würdest dich wundern, was alles so vor deutschen Gerichten verhandelt wird...
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penbangkok
Re: Mahan Rückerstattungen lt. HP-Mahan Air
TikTak hat geschrieben:penbangkok hat geschrieben:Na, den Anwalt möchte ich sehen der bei einem Streitwert von € 50,00 deinen Fall übernimmt.TikTak hat geschrieben:Sorry, aber das ist nicht mein Problem. Sollte nicht die komplette Summe erstattet werden, dann geht´s halt nur mit rechtlichen Schritten. Sicher ist es dumm für´s Reisebüro, aber da müssen sie sich beim Veranstalter beschweren.smile hat geschrieben:Kunden beraten, Ticket reservieren, Ticket ausstellen, Geldeingang überwachen, Ticket verschicken, Kunden beraten, 101 wütenden Kundenanruf entgegen nehmen, Geldeingang überwachen, Geld an Kunden auszahlen.TikTak hat geschrieben:wofür 50,- euro?
Da geht die Heulerieidoch schon los, wegen € 50,00. Arme "Kleingeister"
Na, du würdest dich wundern, was alles so vor deutschen Gerichten verhandelt wird...
Scheinst ja schon eine Menge Verhandlungen hinter dir zu haben, wundert mich das Du noch eine RV hast.
Leider muss ich mich täglich mit solchen Nullen rumschlagen für die wegen € 500,00 die Welt zusammenbricht.
Kannst du dir überhaupt eine RV leisten ?
Werde mit Sicherheit auch nicht mehr meine kostabare Zeit verschwenden um auf solche banalen Antworten zu reagieren.
Ende und Aus !
