gleicher Gedankesuua hat geschrieben:@cocolino
wenn man erneut in die PKV möchte, hat man die Altersrückstellungen verloren und muss sich in einem Basistarif
zwängen, der wahrscheinlich eine viel schlechtere Versorgung als der vorherige Tarif beinhaltet.
Besser ist es für die Zeit die Versicherung weiter zu behalten und zu zahlen.
Warum sollte man sich für einen 73-tägigen Urlaub aus Deutschland ab- und anmelden.
Mit wieviele Behördengänge das verbunden ist weiß ich nicht aber es ist wahrscheinlich ein Riesenzeitaufwand vonnöten.
suua
Reisekrankenversicherung
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Chris26
Re: Reisekrankenversicherung
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cocolino
Re: Reisekrankenversicherung
OK, dann haben wir jetzt alles fein aufgedröselt:
1. Ist Anja in der GKV: abmelden, weil bei Wiedereintritt gibt es ja im Allgemeinen keine Nachteile
2. Ist Anja in der PKV:
a) sie kann sich abmelden und muss später wieder aufgenommen werden, verliert aber evtl. den besseren Tarif und Altersrückstellungen
b) sie zahlt weiter (voll oder Anwartschaft) und kann so im besseren Tarif bleiben
Außerdem ist eine Abmeldung grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie auch ihren Wohnsitz abmeldet, was natürlich mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Das war ihr glaube ich vorher nicht bewusst. Sie hat sich ja leider länger nicht mehr gemeldet.
1. Ist Anja in der GKV: abmelden, weil bei Wiedereintritt gibt es ja im Allgemeinen keine Nachteile
2. Ist Anja in der PKV:
a) sie kann sich abmelden und muss später wieder aufgenommen werden, verliert aber evtl. den besseren Tarif und Altersrückstellungen
b) sie zahlt weiter (voll oder Anwartschaft) und kann so im besseren Tarif bleiben
Außerdem ist eine Abmeldung grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie auch ihren Wohnsitz abmeldet, was natürlich mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Das war ihr glaube ich vorher nicht bewusst. Sie hat sich ja leider länger nicht mehr gemeldet.
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FrauSnow
Re: Reisekrankenversicherung
Hallo an alle und danke für die zahlreichen Antworten.
Mittleweile bin ich aber auch schon schlauer und möchte dies allen mitteilen.
Wie auch schon einige richtig geschrieben haben, benötige ich nicht unbedingt eine Krankenversicherung für die 3 Monate und die Anwartschaft ist abgeschafft worden. Da man in Deutschland versichert sein muss, ist eine Krankenkasse verpflichtet einen aufzunehmen. Ich habe mich von meiner Versicherung beraten lassen und bekam folgende Antwort:
"wie telefonisch vereinbart, bestätigen wir Ihnen, dass Sie sich nach Ihrem Auslandsaufenthalt nahtlos bei der...krabkenversichern können. Eine Anwartschaftsversicherung ist dafür nicht notwendig, da § 5 Absaz 1 Nr 13 Sozialgestzbuch Fünftes Buch regelt, dass Personen Versicherungspflichtig sind, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenverichert waren.
Für den Fall, das sie deutschen Boden betreten und einige Tage später den Antrag auf eine freiwillige Weiterversicherung stellen, wird die Krankenversicherung auch rückwirkend durchgeführt."
Beitrag von Chris: Passt aber auf die Konditionen der Reise-KV auf, manche zahlen bei Verletzungen mit OP-Bedarf und trotzdem Transportfähigkeit nur eine Rückführung nach Deutschland, und wenn Du dann in Deutschland keine KV mehr hast, dann bist Du für eine OP praktisch versicherungslos.
da stehts auch in den Bedingungen:
"2. Sofern ein Krankenrücktransport bis zum Ende der versicherten
Reise wegen Transportunfähigkeit der versicherten
Person nicht möglich ist, erstattet die ERV die Kosten der
Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit."...ich dachte dafür ist der letzte Satz in dem Schreiben recht sinnvoll...!
Ich habe nun für die 3 Monate meine Auslandsreiseversicherung und den Rest spare ich mir, denn die Krankenkasse wo ich zuletzt verichert war muss mich aufnehmen.
Nun ich hoffe meine Krankenkasse hat mich da jetzt nicht total falsch beraten
so dass ich "grob fahrlässig" handel! Aber ich vertraue jetzt mal auf diese und teilweise Eure Aussagen...
vielleicht konnte ich aber auch jemanden weiterhelfen. Danke auch für den Tip mit der billigeren Auslandsversicherung.
Anja
Mittleweile bin ich aber auch schon schlauer und möchte dies allen mitteilen.
Wie auch schon einige richtig geschrieben haben, benötige ich nicht unbedingt eine Krankenversicherung für die 3 Monate und die Anwartschaft ist abgeschafft worden. Da man in Deutschland versichert sein muss, ist eine Krankenkasse verpflichtet einen aufzunehmen. Ich habe mich von meiner Versicherung beraten lassen und bekam folgende Antwort:
"wie telefonisch vereinbart, bestätigen wir Ihnen, dass Sie sich nach Ihrem Auslandsaufenthalt nahtlos bei der...krabkenversichern können. Eine Anwartschaftsversicherung ist dafür nicht notwendig, da § 5 Absaz 1 Nr 13 Sozialgestzbuch Fünftes Buch regelt, dass Personen Versicherungspflichtig sind, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und zuletzt gesetzlich krankenverichert waren.
Für den Fall, das sie deutschen Boden betreten und einige Tage später den Antrag auf eine freiwillige Weiterversicherung stellen, wird die Krankenversicherung auch rückwirkend durchgeführt."
Beitrag von Chris: Passt aber auf die Konditionen der Reise-KV auf, manche zahlen bei Verletzungen mit OP-Bedarf und trotzdem Transportfähigkeit nur eine Rückführung nach Deutschland, und wenn Du dann in Deutschland keine KV mehr hast, dann bist Du für eine OP praktisch versicherungslos.
da stehts auch in den Bedingungen:
"2. Sofern ein Krankenrücktransport bis zum Ende der versicherten
Reise wegen Transportunfähigkeit der versicherten
Person nicht möglich ist, erstattet die ERV die Kosten der
Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit."...ich dachte dafür ist der letzte Satz in dem Schreiben recht sinnvoll...!
Ich habe nun für die 3 Monate meine Auslandsreiseversicherung und den Rest spare ich mir, denn die Krankenkasse wo ich zuletzt verichert war muss mich aufnehmen.
Nun ich hoffe meine Krankenkasse hat mich da jetzt nicht total falsch beraten
vielleicht konnte ich aber auch jemanden weiterhelfen. Danke auch für den Tip mit der billigeren Auslandsversicherung.
Anja
