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Re: Neues Touristenvisum fuer beliebig viele Einreisen

Verfasst: 20.09.2016, 10:04
von Franz
Hallo,
habe mir heute die Voraussetzungen für das Touristenvisum mit mehrfacher Einreise angesehen. Jetzt muss man neben einem Vermögensnachweis von min. 5000€ auch noch eine "Kopie Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers/ Immatrikulationsbescheinigung/ finanzielle Bürgschaftserklärung einer dritten Person (wenn der Antragsteller nicht beschäftigt ist)" vorlegen. :shock: http://www.thaikonsulatmuenchen.de/html ... uhren.html Steht unter zusätzliche Unterlagen bei Touristenvisum mit mehrfacher Einreise

Ich bekomme Rente wegen voller Erwerbsminderung und habe somit keinen Arbeitgeber, aber ein sicheres Einkommen. Also habe ich in München angerufen und mir wurde mitgeteilt: Ich brauche die Bürgschaftserklärung einer dritten Person, Rentenbescheid geht nicht.

Verstehe ich nicht, angenommen ich würde arbeiten und eine Arbeitsbescheinigung vorlegen, das Visa bekommen und danach entlassen werden, was soll das dann bringen? :?:

Verwirrte Grüße
Franz

Re: Neues Touristenvisum fuer beliebig viele Einreisen

Verfasst: 23.09.2016, 15:50
von Franz
In Stuttgart geht es noch ohne die Arbeitsbescheinigung oder Bürgschaftserklärung, heute mein Visa mit "multiple entrys" abgeholt. Vielleicht hilft's ja jemanden.
Grüße
Helmers

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Re: Neues Touristenvisum fuer beliebig viele Einreisen

Verfasst: 23.09.2016, 16:49
von smile
Bekommt man vom Konsulat direkt fas Visum? Normalerweise sammeln die das doch und leiten alles bloß weiter ...

Re: Neues Touristenvisum fuer beliebig viele Einreisen

Verfasst: 23.09.2016, 18:20
von SanukSHG
Habe letzten Monat mein Visum in Essen gemacht keine Bürgschaft oder sonnst was.

Re: Neues Touristenvisum fuer beliebig viele Einreisen

Verfasst: 24.09.2016, 00:31
von Caveman
smile hat geschrieben:Bekommt man vom Konsulat direkt fas Visum?
Die meisten Visa werden von den Konsulaten direkt ausgestellt. Bestimmte Visatypen gibt es aber nur bei den Konsularabteilungen der Botschaften und den Generalkonsulaten, nicht aber auch bei den Honorarkonsulaten (z.B. "Non Immigrant O A" fuer ununterbrochenen Daueraufenthalt bis 365 Tage und neuerdings auch alle "Non Immigrant Multiple Entry").

Gruss
Caveman