Re: 31 Tage ohne Visum.....
Verfasst: 03.04.2004, 13:00
@Caveman
Richtig
Bei dem Schengener Staatenvisum wird nur die maximale Aufenthaltsdauer eingetragen, weiterhin auch den Zeitraum in dem man dem Staatenbuendnis betreten darf.
Richtig
Bei dem Schengener Staatenvisum wird nur die maximale Aufenthaltsdauer eingetragen, weiterhin auch den Zeitraum in dem man dem Staatenbuendnis betreten darf.