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Flug BKK stornieren?

Verfasst: 28.11.2008, 15:16
von ellian
Hallo Leute,

ich habe einen klm flug bremen - amsterdam - BKK für heute abend, der natürlich nicht startet. hatte mich rechtzeitig um eine reservierung für dienstag gekümmert. dadurch gehen mir natürlich urlaubstage flöten. egal, hauptsache nach thailand.
seitens KLM wurde meine bitte abgelehnt, mich nach phuket oder kuala lumpur zu befördern. KL ginge nur gegen aufpreis, allerdings bis dienstag alles ausgebucht (deswegen doch BKK). sollte der flughafen bis dahin doch noch dicht sein:

kann ich mein geld wg. der stornierung aller flüge zurückfordern? (höhere gewalt) die nette dame am telefon von KLM sagte mir, dass ich nur die steuern zurückbekommen würde, das ticket gilt noch bis februar.
da man aber ja nicht alles glauben soll, hab ich mir gedacht, dass ich hier mal juristisch bewanderte menschen fragen könnte.

danke im voraus

ellian

Re: Flug BKK stornieren?

Verfasst: 28.11.2008, 15:57
von teddy
normalerweise kannst du kostenfrei stornieren (zumindest im pauschalreise) da eine Reiswarnung heraugegeben worden ist

Re: Flug BKK stornieren?

Verfasst: 28.11.2008, 16:26
von Ex-Member 4191
Da ich mal davon ausgehe, daß es sich hier nicht um eine PAUSCHALREISE handelt , bei der ein Reiseveranstalter eintritt, wird eine Erstattung vom Wohlwollen/Kulanz der airline abhängig sein.
Eine ReiseWARNUNG des Auswärtigen Amtes gibt es (bisher) nicht, sondern nur einen ReiseHINWEIS. Das ist ein Unterschied.
Da das Ticket noch bis Februar gültig ist, wird die airline aus dem Schneider sein- kannst ja verschieben. Ausserdem sind die billigen Tickets heute fast ausnahmslos "non- refundable" , "non-reroutable" , not "changeable". Das sagt man Dir gleich bei der Buchung. Ist traurig, aber wahr.

Re: Flug BKK stornieren?

Verfasst: 28.11.2008, 16:47
von teddy
aber die vorgänge in bkk gelten als höhere gewalt und damit gibt es schon ein stornorecht
abgesehen davon habt ihr mit der airline ein beförderungsvertrag geschlossen, wenn diese den vertrag nicht in angemessener weise erfüllen kann muss sie zahlen, da gibts keine kulanz

Re: Flug BKK stornieren?

Verfasst: 28.11.2008, 16:51
von down2up
Hi,

ich denke auch, daß sie den vollen Flugpreis erstatten müssen. Allerdings hast Du kein Anrecht auf irgendeine Entschädigung (da höhere Gewalt).
Wenn Du allerdings schon auf Dienstag umgebucht hast, dann wirst Du wohl auch wirklich bis Dienstag abwarten müssen und kannst das nun nicht einfach kostenlos stornieren.
Ich habe in der letzten Zeit viel im Internet drüber recherchiert und bin mir ziemlich sicher, daß es so ist.

Viele Grüße
Frank

Re: Flug BKK stornieren?

Verfasst: 28.11.2008, 16:56
von ellian
Hallo Teddy,

ist das eine Vermutung oder eine Tatsache? Ich ging davon aus, das es bei Linienflügen so ist, das "höhere Gewalt" dafür spricht, dass die Luftfahrtsgesellschaft nicht zahlen muß, vor allen Dingen wenn das Ticket so eines ist, wie herward vermutet ("non- refundable" , "non-reroutable" , not "changeable").

@down2up,

kannst Du mir sagen, wo du recherchiert hast, würde auch gerne mal nachschauen.

gruß und danke

ellian

ps. bis Dienstag will ich sowieso abwarten, ich will nach LOS...

Re: Flug BKK stornieren?

Verfasst: 28.11.2008, 17:31
von teddy
wenn sie dich nicht befördern kann auf dem ticket stehen was will, der Vertrag ist nicht erfüllt und somit nichtig, vor allem da es reiseantritt ist, wenn du hinfliegst und der Rückflüg fällt aus, musst du vorkasse leisten um nach hause zu kommen
guck mal dazu ins Eu-recht für reisende

Re: Flug BKK stornieren?

Verfasst: 28.11.2008, 18:00
von ellian
na ja, mit dem eu recht für reisende kenn ich mich nicht so aus.
Hab gelesen:


"Geklärt werden sollte auch, ob die Fluggesellschaft tatsächlich die Bangkok-Flüge gestrichen hat. «Wir halten am Flugbetrieb fest», sagte T. J. von der Deutschen Lufthansa am Mittwoch in Frankfurt. Zwar sei der für Mittwoch geplante Bangkok-Flug auf den Donnerstag (27. November) verschoben worden - er finde aber statt. Entsprechend sei es nicht möglich, sich die Kosten für das Ticket erstatten zu lassen."

Darf die Quelle wohl nicht angeben wg. Urheberrecht



da kann man in einen langen rechtsstreit gehen. mein ticket gilt ja angeblich auch noch ein paar wochen

ellian

Re: Flug BKK stornieren?

Verfasst: 28.11.2008, 20:16
von uwe
hallo teddy!DAS SIEHST DU IN DIESEM FALL GRUNDSÄTZLICH FALSCH:ES HANDELT SICH HIER UM SOGENANNTE HÖHERE GEWALT,auf kulanz darf gehofft werden,die airline dagegen muss NICHT zahlen.da ist es uninteressant was auf dem ticket steht und was nicht.uwe :)

Re: Flug BKK stornieren?

Verfasst: 28.11.2008, 23:02
von mrsmuffy
uwe hat geschrieben:hallo teddy!DAS SIEHST DU IN DIESEM FALL GRUNDSÄTZLICH FALSCH:ES HANDELT SICH HIER UM SOGENANNTE HÖHERE GEWALT,auf kulanz darf gehofft werden,die airline dagegen muss NICHT zahlen.da ist es uninteressant was auf dem ticket steht und was nicht.uwe :)
:klatsch :klatsch
GANZ GENAU SO IST ES!
Man kann nur auf KULAZ der Airline hoffen,außerdem ist das Ticket bis Februar gültig....(so ich richtig verstanden habe)
Also muss der Vertrag von Seiten der Airline ,auf Beförderung bis dahin erfüllt werden,mehr nicht aber auch nicht weniger.Habe im Moment
jeden Tag damit zu Kämpfen (leider) :( am Frankfurter Flughafen,da wir das handling für die Thai Airways machen.
LG
mrsmuffy
hoffe das der Alptraum bald ein Ende hat