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Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 08:17
von Kahrli
Guten morgen alle zusammen,
ich fliege nächste Woche für einen Monat nach Thailand und wollte mich daher über die Ausfuhrbestimmungen informieren.
Wie sieht die Sache mit dem Zoll aus? Was darf man definitiv mit zurück nach Österreich nehmen und was nicht. Und wieviel...?

Ich bin für eure Hilfe sehr dankbar,

liebe Grüße und schönen Tag

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 09:05
von Caveman
Ich weiss nicht, inwieweit sich hier die deutschen von den oesterreichischen Vorschriften unterscheiden. Vermutlich unterhaelt aber auch der oesterreichische Zoll eine aehnliche website wie www.zoll.de. Dort kannst du dich dann schon einmal bezueglich der Einfuhrvorschriften informieren. Viel Spass!

Was nun die thailaendischen Ausfuhrbestimmungen erlauben und was nicht bzw. wofuer welche Genehmigungen erforderlich sind, sollte sich in englischer Sprache eigentlich auf der Website des thailaendischen Aussenministeriums ermitteln lassen.

Gruss
Caveman

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 10:01
von plane78

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 10:38
von Harry Haller
Hallo Kahrli !

Die Ausfuhr von Buddha-Statuen aus Thailand ist verboten.
Die befürchten, dass diese als Buchstützen oder ähnliches "mißbraucht" werden oder so was in der Richtung.
Ich weiß nicht, inwiefern das kontrolliert wird, aber verboten ist es auf jeden Fall.

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 10:50
von Caveman
Wir koennen jetzt natuerlich gern eine ellenlange Liste mit Dingen aufstellen, deren Ausfuhr aus Thailand oder Einfuhr nach Oesterreich Restriktionen unterliegt und welche Restriktionen das jeweils sind. Weiterhin koennen wir noch eine Liste mit den Dingen aufstellen, die unproblematisch sind. So war's ja vom Threadstarter gefragt.

Nur werden wir damit wohl in diesem Jahr kaum noch fertig. Und ob da dann auch wirklich alles stimmt, duerfte auch eher fraglich sein. Aber gut, ich fange gern mal an:

Problematisch sind immer lebende Tiere, Drogen und Waffen.

Unproblematisch sind z.B. Seifenblasen, Kugelschreiber, Praeservative und Bonbons.

Wer macht weiter?

Gruss
Caveman

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 11:33
von Caveman
mee chalaat sud sud hat geschrieben:Buddhisten dürfen sehr wohl Buddha-Statuen ausführen ...
Sofern sie dafuer eine Ausfuhrgenehmigung des Ministry of Fine Arts haben. Damit duerfen das aber alle anderen auch. So zumindest dier offizielle Regelung. In der Praxis hingegen ... thailaendischer Pragmatismus halt.

Gruss
Caveman

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 11:40
von chrissibaer
mee chalaat sud sud hat geschrieben:Die Aussage ist in dieser Form falsch ... Buddhisten dürfen sehr wohl Buddha-Statuen ausführen ... bei Thailändern somit unproblematisch, bei Farangs nicht ...
Ich stelle mal eine gewagte Hypothese auf: Der Threadstarter ist Österreicher, wahrscheinlich kaukasischer Rasse. Damit also Farang.

Das Ausführverbot von Buddhastatuen betrifft übrigens nicht nur Farangs, auch Afrikaner, Indios und andere Ethnien trifft es.

Übrigens gilt das Verbot nicht, wenn man nachweisen kann, wie schon erwähnt, buddhistischen Glaubens zu sein. Antike Buddha-Statuen sind trotzdem für alle verboten.

(OK, war jetzt etwas klugscheißerhaft, ihr könnt über mich herfallen :aetsch )

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 11:54
von Caveman
chrissibaer hat geschrieben:Übrigens gilt das Verbot nicht, wenn man nachweisen kann, wie schon erwähnt, buddhistischen Glaubens zu sein.
Mal rein interessehalber: Wie kann man das denn gerade als Buddhist nachweisen?

Gruss
Caveman

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 12:56
von chrissibaer
Caveman hat geschrieben:
chrissibaer hat geschrieben:Übrigens gilt das Verbot nicht, wenn man nachweisen kann, wie schon erwähnt, buddhistischen Glaubens zu sein.
Mal rein interessehalber: Wie kann man das denn gerade als Buddhist nachweisen?

Gruss
Caveman
Ohm, ohm....

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 13:03
von schokonina
Die konkreten Änderungen für Einreisende aus Drittländern

* Einreisende aus Drittländern können künftig vier statt zwei Liter Wein abgabenfrei einführen. Außerdem gilt Wein jetzt im Gesetz als eigene Warengruppe. Das hat zur Folge, dass die vier Liter Wein künftig zusätzlich zu den übrigen alkoholischen Getränken (1 Liter mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder 2 Liter mit einem Alkoholgehalt unter 22 % vol) eingeführt werden können.
* Für Bier wird ebenfalls eine eigene Höchstmenge von 16 Liter eingeführt. Bisher fiel Bier im Gesetz unter "andere Waren", für die bis 1. Dezember 2008 eine abgabenfreie Einfuhr durch Reisende bis zu einem maximalen Wert von 175 Euro möglich war.
* Die Höchstgrenze für "andere Waren" wird von derzeit 175 auf 430 Euro für Flugreisende und 300 Euro für alle anderen Reisenden angehoben. Für Reisende unter 15 Jahren gilt eine einheitliche Höchstgrenze von 150 Euro.
* Die bisherigen Einschränkungen für Kaffee (500 Gramm oder 200 Gramm für Kaffee-Extrakte und Kaffee-Essenzen), Tee (100 Gramm oder 40 Gramm Tee-Extrakte und Tee-Essenzen), Parfums (50 Gramm bzw. 0,25 Liter Toilettewasser) und Edelmetalle entfallen. Diese Waren fallen in Zukunft unter die allgemeine Freigrenze für "andere Waren".
* Bei den Höchstmengen für Tabakwaren (200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak) ändert sich nichts.


(:

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 13:55
von Harry Haller
Betr.: Einfuhr von Spirituosen

Die Einfuhr von "Schlangenwein" oder anderen Spirituosen mit eingelegten Tieren nach Deutschland (und wohl auch nach Österreich) ist zumindest sehr problematisch.
Hier gelten z.B. das Lebensmittel-Recht, das Washingtoner Artenschutz-Abkommen usw.
Für die eingelegten Tiere müßte man einen Nachweis vorlegen, dass diese aus Zuchtstationen stammen.
Ob ein solcher Nachweis allerdings von den hiesigen Behörden anerkannt wird, wage ich zu bezweifeln.
Also lasst das mit Schlangenwein und ähnlichem lieber sein.

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 14:01
von Werner
Ich möchte mich Caveman anschließen und die Liste weiter führen:

Mitnehmen darfst du:
Zahnbürsten
Gläser
HIV
Kaffeelöffel
Reis
T-Shirts
Seife
Kaugummi
Zahnspangen
Haarteile
Gesunde Bräune
Condome
Getrocknete Fische in Tüten
Bier, aber nicht mehr als 16 Liter.

Gruß W. :peace:

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 15:25
von chrissibaer
Werner hat geschrieben:Getrocknete Fische in Tüten
Bist du dir da sicher? Oder meinst du mit "Tüte" explizit "industriell abgepackt"?

Beim Reis wäre ich mir auch nicht so sicher, sind ja im Prinzip Pflanzenteile bzw. Samen. Und Pflanzen und Samen darf man wohl nicht einführen.

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 17:27
von Werner
chrissibaer hat geschrieben:
Werner hat geschrieben:Getrocknete Fische in Tüten
Bist du dir da sicher? Oder meinst du mit "Tüte" explizit "industriell abgepackt"?

Beim Reis wäre ich mir auch nicht so sicher, sind ja im Prinzip Pflanzenteile bzw. Samen. Und Pflanzen und Samen darf man wohl nicht einführen.
Pflanzen mit Erde darf man selbstverständlich einführen. Zumindest in die Niederlande, da wurde meine Lotos Pflanze inklusive Matsch vom Zoll gründlichst untersucht und dann selbstverständlich freigegeben, Lotos Pflanzen sind nicht geschützt!

Gruß Werner. :peace:

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 17:45
von chrissibaer
Werner hat geschrieben:Pflanzen mit Erde darf man selbstverständlich einführen. Zumindest in die Niederlande, da wurde meine Lotos Pflanze inklusive Matsch vom Zoll gründlichst untersucht und dann selbstverständlich freigegeben, Lotos Pflanzen sind nicht geschützt!
Mich interessiert nicht irgend welches Grünzeugs mit Dreck dran, ich wollte Infos zu den Fischlies. Ernsthaft!

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 17:54
von Werner
oh, zu den kleinen Fischlies, davon habe ich schon jede Menge importiert, aber der Zoll hatte wohl nie nach geschaut. Daher kann ich das nicht sagen. War das denn verboten? Oh mein Gott, wenn ich daran nur denke, jahrelang im Knast für 200 Gramm Fischlies.

Aber denkst du das die Zahnbürsten legal sind, wie viel darf ich davon einführen?

Gruß W. :peace:

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 18:04
von chrissibaer
Werner hat geschrieben:oh, zu den kleinen Fischlies, davon habe ich schon jede Menge importiert, aber der Zoll hatte wohl nie nach geschaut. Daher kann ich das nicht sagen. War das denn verboten? Oh mein Gott, wenn ich daran nur denke, jahrelang im Knast für 200 Gramm Fischlies.
Bei uns schaute der Zöllner aber nach, er suchte explizit nach Fisch (-Produkten).
Die Fischlies, abgepackt direkt vom Markt in einer normalen Plastiktüte, hat er aber nicht gefunden, ebenso nicht die frische Curry-Paste (die ist wohl verboten, sind irgendwelche vergammelten Shrimps drin).

Aber ich merk schon, du weißt auch nicht, ob Trockenfisch nun erlaubt ist oder nicht. Deine Liste wäre mit Vorsicht zu genießen. Also Leute: verzichtet lieber auf den Selbstversuch, HIV mitzubringen, es könnte euch zum Verhängnis werden.

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 02.02.2009, 18:19
von Werner
Ja, ich weiß nichts über ein Fischli Verbot, das ist mir völlig neu, daher brauche ich dringend Aufklärung.

In Schweden sind übrigens die Einfuhr von Thai Lime Leaves streng verboten, weil da irgendwelche gefährlichen Insekten dran sein könnten:
http://www.wingleehong.co.uk/products/p ... leaves.jpg

In Deutschland ist mir dieses Verbot nicht bekannt.

Gruß W. :peace:

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 03.02.2009, 17:00
von PeterDieBerge
Caveman hat geschrieben:...
Unproblematisch sind z.B. Seifenblasen, ...
Gruss
Caveman
Soviel steht mal fest!
Ich empfehle aber diese im nicht aufgeblasenem Zustand zu transportieren!

J :P
Hab schon einige Seifenblasen platzen sehen

Re: Ausfuhrbestimmungen/Zoll

Verfasst: 03.02.2009, 17:30
von Werner
Ja, genau, wenn sie zerplatzen sind sie hoch explosiv. Außerdem bestehen sie zu einem winzigen Bruchteil aus Flüssigkeit. Somit dürfen diese nicht größer als 100 ml sein und müssen unbedingt in den 1 Ltr Zipp Beutel eingepackt werden.

Gruß Werner. :peace: