deutscher Führerschein in thailand

Inaktive Themen aus der Rubrik "Reisetipps fuer unterwegs". Antworten auf diese Themen ist nicht mehr moeglich.
Caveman
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Caveman »

Ich muss mich korrigieren. Anscheinend ist es auch moeglich, sich in Deutschland einen internationalen Fuehrerschein nach dem Abkommen von 1926 ausstellen zu lassen. Ein solcher hat ein Gueltigkeitsdauer von 1 Jahr und Thailand hat dieses Abkommen auch unterzeichnet.

Inwieweit dieses noch gueltig ist und ob Deutsche behoerden tatsaechlich auch solche Fuehrerscheine ausstellen, weiss ich nicht. Recherchiert man bei den einzelnen Fuehrerscheinstellen, ist dort jedenfalls immer nur vom dreijaehrigen nach dem Wiener Abkommen die Rede.

Gruss
Caveman


Labadia

Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Labadia »

Was ist denn das fuer hypertheoretishes Blabla? Da bekommt ja jeder Neuling total Angst....

Internationaler Führerschein holen (auf dem Amt wirst du nur genau einen einzigen bekommen, den mit 3 Jahren Gültigkeit) + EU Führerschein mitnehmen und gut. Dazu benötigt man keine weitere Diskussion...


smile
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von smile »

"Hyperheoretisches Blabla ... dein freundlicher Ton gefällt mir sehr gut.

"Dazu benötigt man keine weitere Diskussion ..." ... was man benötigt entscheiden die Diskussionsteilnehmer selbst. Sollten wir irgendwann einen Hilfsmoderator benötigen, der entscheidet wann einen Diskussion geschlossen wird werden wir uns selbstverständlich nicht an dich wenden!


Caveman
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Caveman »

Labadia hat geschrieben:Dazu benötigt man keine weitere Diskussion...
Labadia, bist du eigentlich wirklich blond oder siehst du nur so aus?

Schau dir doch den "dreijaehrigen" internationalen Fueherschein mal an. Da steht vorn gross drauf "Uebereinkommen ueber den Strassenverkehr vom 8. November 1968". Innen drin steht dan "Er (Anm: der Fuehrerschein) ist gueltig in den Hoheitsgebieten aller anderen Vertragsparteien".

Jemand, der nicht ganz so blond ist, koennte jetzt auf die Idee kommen und mal nachschlagen, ob Thailand denn ueberhaupt zu den Vertragsparteien gehoert. Dabei wird er feststellen, dass dies nicht der Fall ist. Wie verwirrt wird der dann wohl erst sein? Der muss doch denken, man habe ihm einen Fuehrerschein angedreht, mit dem er in Thailand gar nix anfangen kann.

Da kann es keineswegs schaden, sich auch einmal ein wenig ueber die moeglicherweise fuer besonders Blonde tatsaechlich zu komplexen tatsaechlichen Zusammenhaenge zu informieren.

Gruss
Caveman


JT29
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von JT29 »

Caveman hat geschrieben: Inwieweit dieses noch gueltig ist und ob Deutsche behoerden tatsaechlich auch solche Fuehrerscheine ausstellen, weiss ich nicht. Recherchiert man bei den einzelnen Fuehrerscheinstellen, ist dort jedenfalls immer nur vom dreijaehrigen nach dem Wiener Abkommen die Rede.
Ein Blick ins Gesetz hilft :)

-> Führerscheinverordnung FeV: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/ §§ 25a, 25b. Diese verweisen auf die Anlage 8b und sieht so aus:

http://www.gesetze-im-internet.de/norme ... 1_0210.pdf

Man beachte die Rückseite:
http://www.gesetze-im-internet.de/norme ... 4_0220.pdf


Thorsten
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Thorsten »

Also zunächst finde ich es super das @Klos diese Info hier eingestellt hat. :wink:
Jetzt mal Hand auf´s Herz,ich denke mal hier im Forum wusste das fast keiner bis keiner das es 2 internationale Führerscheine gibt. Bei mir ist das ähnlich. Bin damals zur FS gegangen und habe gesagt das ich für Thailand einen internationalen Führerschein haben möchte. Bekommen habe ich den mit 3 Jahren Gültigkeit, sprich offensichtlich den falschen.

Gut das ich nun die richtige Info hier bekommen habe, werde mir jetzt mal den 1 jährigen bei der FS besorgen.

Gruß
Thorsten


Caveman
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Caveman »

Mir war zwar schon lange bekannt, dass es 2 verschiedene Abkommen zum internationalen Fuehrerschein gibt (Genfer und Wiener), das ganz alte von 1926 hatte ich aber nie so richtig auf dem Schirm. Dass in Deutschland auch einjaehrige Fuehrerscheine nach diesem 1926er Abkommen ausgestellt werden koennen, wusste ich nicht. Somit habe ich auch durch diesen Thread wieder etwas dazu gelernt.

Gleichzeitig draengt sich mir ber die Frage auf, warum dann in Deutschland fast immer nur von dem dreijaehrigen nach dem Wiener Abkommen die Rede ist. Auch auf den Infoseiten diverser Fuehrerscheinbehoerden wird immer wieder nur dieser beschrieben. Der ist aber doch im Grunde ueberfluessig weil die allermeisten der Unterzeichnerstaaten inzwischen der EU angehoeren oder zumindest den EU Kartenfuehrerschein allein akzeptieren.

Gruss
Caveman


alf
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von alf »

Zur Info für die Österreicher:
Hier stellen die internationalen FS die Autofahrerclubs (ÖAMTC, ARBÖ) aus. Kostet etwa 15-20 €, je nachdem ob man Mitglied bei denen ist oder nicht.
Ich habe für Thailand immer den mit einjähriger Gültigkeit ausgestellt bekommen. Im internat FS ist dezidiert vermerkt, dass dieser nur in Verbindung mit dem nationalen FS gültig ist.
LG alf


Thorsten
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Thorsten »

Ich hole aus aktuellen Anlass dieses Thema nochmals hoch.

Bin jetzt auf meiner zuständigen Führerscheinstelle (50.000 Einwohner Stadt) gewesen und habe die Sachbearbeiterin auf einen in Thailand gültigen internationalen Führerschein angesprochen. Sie (20 Jahre Dienstzeit wie sie sagte) kannte nur den grauen mit der 3 jährigen Gültigkeit, sprich den aus dem Abkommen von 1968, das ja offensichtlich Thailand nicht unterschrieben hat.

Sie hat nun mehrere Sachen probiert (fand ich toll):

1. Den ADAC angerufen. Antwort von denen: Man kenne nur einen, der 3 Jahre gültig ist, also den vom Abkommen aus 1968.
2. Führerscheinstellen in z.B. München, Mainz angerufen. Auch hier kannte man nur den vom Abkommen von 1968.
3. Die Thai Botschaft in Frankfurt angerufen. Das es zwei gibt war auch denen nicht bekannt. Verbindliche Zusagen was man nun machen könne wurden aber auch vermieden.
4. Die Druckerei die diese Führerscheine herstellt (nicht die Bundesdruckerei) angerufen. Auch hier kannte man den vom Abkommen aus 1926 zunächst nicht, einen Blick in den Computer zeigte der Sachbearbeiterin wohl aber an das es mal so einen gab. Einen Bestand an solchen Vordrucken sei aber nicht mehr vorhanden.....müsste also einer für mich gedruckt werden.

Ok, das Ende vom Lied ist, das mir die zuständige Führerscheinstelle nun so ein Führerschein Formular aus dem Abkommen von 1926, also den mit 1 jähriger Gültigkeit .....wohl frisch gedruckt ....bei der Druckerei bestellt hat. Kostet mich wohl so 20- 25 EUR.

Gruß
Thorsten


schõppi

Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von schõppi »

OK, meine Kommune ist rund 5x so groß, und da wird nachgefragt, für welches Land man den Führerschein braucht. Den Einjährigen, wie für Thailand notwendig, hat man in der Schublade vorrätig.

Links wegen was und warum hatte ich bereits geposted. Mag ich nicht schon wieder raussuchen.

PS: Ich hab entgegen dem Rat der Führerscheinstelle den 3-jährigen genommen.


Labadia

Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Labadia »

Krass was sich manche Leute fuer einen (voellig nutzlosen Aufwand) machen. Hatte in Thailand schon einen Unfall und nur den 3jaherigen. Hat keine Sau interessiert.


Werner
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Werner »

Wow, ein Abkommen von 1926, das ist ja verdammt lange her.

Wie ich das verstehe, ist der sogenannte "Internationale Führerschein" nur ein Dokument zur Übersetzung der Texte, Namen, Fahrzeugklassen des normalen Führerscheins, daher finde ich die angegebene Gültigkeit eh fragwürdig, Übersetzungen sind ja eigentlich solange wie noch lesbar gültig.

Aber da ist ein aktuelles Foto drin, dann macht das mit einer kurzen Gültigkeit schon Sinn. Bestätigt das Ding doch auch offiziell das aktuelle Foto des Bürgers. Welcher Thai kann schon mein Foto von 1978 mit mir heute in Einklang bringen, daher ist dies schon sinnvoll.

Als Fahrerlaubnis gilt nur der eine nationale Führerschein den man besitzt, das ist das Dokument. Der nationale bedeutet, dass man das Recht hat zu fahren. Und wenn der durch ein Gericht aufgrund eines Verstoßes eingezogen ist, dann hat man eben keinen mehr und darf nicht mehr fahren. Da nutzt dann auch ein Stapel Internationaler nichts mehr.

Aber das ist nur mein Verständnis der Dinge.

Ach ja, schön, dass du mit dem Internationalen Führerschein gut weiter gekommen bist, wollte den Nationalen keiner sehen? Kamst du vor Gericht, gab es Verletzte und Tote bei deinem Unfall? Oder lies sich das alles mal eben mit Geld regeln?

Werner.


rienesl

Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von rienesl »

Vergesst Alles, was hier geschrieben wurde! Thailand akzeptiert auch den von 1926 nachweislich NICHT! Hier die offizielle Antwort der Behörde (ITA/DLT), die ich deswegen angeschrieben habe:

Dear Sir,
Even though there is 1926 Convention, but neither Thailand nor Germany is currently basing their International Driving Permit on that Convention. Thailand is now basing the international driving permit on 1949 while it is 1968 for Germany.
[cut personal stuff]
We [...] require you to contact provincial land transport office on the date of entry to acquire the temporary driving license before going elsewhere in Thailand.

Die deutschen Behörden haben das leider nur noch nicht auf dem Schirm. JEDER Deutsche MUß nach Ankunft einen temporären Führerschein machen, der gilt auch praktischer Weise nur 30 Tage. Hierfür wird eine notariell beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins verlangt. Sind zwar nur 18 Wörter aber Gesetz ist Gesetz... Alles andere ist fahren ohne Führerschein und wird im Falle eines erwischt werdens oder gar Unfalls extremst unangenehm!

PS: Kommt mir jetzt nicht mit Antworten: Ja aber bei XY hat das vor 3 Monaten noch geklappt! Mag sein, Glück gehabt, noch mehr Glück gehabt, daß nichts passiert ist! Die ziehen das seit Anfang Dezember extremst verschärft durch und es gibt definitiv keine Ausnahmen mehr!
Gruß,
Martin (der genau deswegen richtig am Kotzen ist und seit über einem Monat versucht dieses neue sche** Permit zu bekommen, was für das Führen des eigenen Fahrzeugs erforderlich ist, aber nicht in der Lage ist die Dokumente in der Geschwindigkeit zu organisieren, wie sich derzeit die Gesetze ändern)

PS: Ich durfte den ganzen Text nun 2x tippen, da mich die automatische Abmeldung rausgeworfen hat und beim klickn Vorschau und dem danach eingeben der Zugangsdaten ALLES WEG IST! Herzlichen an den Admin, bei so was kommt echt Freude auf...


smile
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von smile »

Vielen Dank für dein informatives Posting in deiner freundliche Diktion.

Schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr

P.S.
Wenn du im echten Leben auch so pöbelst, kann es sein das sich Behördengänge schon mal hinziehen. Wald und Schall etc., kennst du bestimmt ;)


Rache? Sei einfach glücklich! Nichts stört Neider mehr als wenn du ein zufriedenes Leben führst!
Thorsten
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Thorsten »

(at) rienesl
Aus den Äußerungen im Schussbereich deines Postings
rienesl hat geschrieben:Martin (der genau deswegen richtig am Kotzen ist und seit über einem Monat versucht dieses neue sche** Permit zu bekommen, was für das Führen des eigenen Fahrzeugs erforderlich ist, aber nicht in der Lage ist die Dokumente in der Geschwindigkeit zu organisieren, wie sich derzeit die Gesetze ändern)
entnehme ich, das du in Thailand lebst? Dann würde ich an deiner Stelle eh den thai Führerschein machen (Gültigkeit 1 Jahr, dann verlängerbar auf 5 Jahre, danach unbegrenzt). Denn, der ist doch recht einfach zu machen und dauert auch nicht lange.

Gruß
Thorsten


rienesl

Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von rienesl »

@Thorsten: Nein, ich wohne nicht in Thailand. Das würde die Sache viel einfacher machen, aber der von Dir genannte Führerschein kann nur mit festem Wohnsitz gemacht werden, da er (wie in den USA) auch als Ausweisdokument dient.
EDITH sagt: Der thailändische Führerschein gilt tatsächlich bei Erstausstellung nur ein Jahr, muß aber anders als von Dir beschrieben alle 5 Jahre neu gemacht werden. Es ist also kein Führerschein auf Lebenszeit (so wie manche Klassen bei uns), sondern immer ein zeitlich Befristeter.

(at) all:
Mein Problem ist eher das Permit zum führen des eigenen, ausländischen Fahrzeugs (das ist im vorherigen Post wohl etwas falsch rüber gekommen).
Hierfür ist eine Agentur erforderlich. Selbst kann man die Abwicklung über die Behörde nicht machen. Die Agentur muß sich über einen ziemlich aufwändigen Prozess registrieren und bekommt dann die Anforderungen für das Permit. Diese leitet mir diese dann weiter. Dann beschaffe ich diese Unterlagen. Zwischenzeitlich baut ein Reisender in Thailand einen Unfall und hat nur einen Führerschein von 1968 dabei. Die Verkehrsbehörde reagiert unmittelbar und setzt die Regelung, daß nur der von 1949 anerkannt wird, extrem strikt um. Die Agenturen werden direkt haftbar bei Verstößen gemacht. Darauf hin muß ein Weg gefunden werden, die Agentur zu überzeugen, daß man einen temporären Führerschein in Thailand machen kann, das Gesetz es für genau diesen Fall auch vorsieht und es damit legal ist. Der klägliche Versuch über den 1926er auszuweichen wird von den thailändischen Behörden abgeschmettert (siehe oben). Und nein, eine andere Agentur kommt leider nicht in Frage, da es nur 2 gibt und die Andere grade beschlossen hat, bis mitte Januar keine Permits mehr auszustellen. Nachdem das geschafft war wurde mir mitgeteilt, daß sich zwischenzeitlich die Bestimmungen wieder geändert haben. Großartig. Beglaubigungen oder Übersetzungen von amtlichen Dokumenten dauern im Ausland halt etwas. Besonders wenn es um Behördendeutsch geht, was im Prinzip nur native oder täglich mit der Materie involvierte Personen überhaupt verstehen, geschweige denn übersetzen können. Nachdem endlich wieder Alles beisammen war und an die Agentur übermittelt wurde, voila: Diese antwortet mir, daß seit einigen Tagen auch eine Übersetzung des nationalen Führerscheins erforderlich ist - natürlich auch wieder mit Stempel der Botschaft/des Konsulats. Dank der Öffnungszeiten der Institution verzögert es sich wieder um eine Woche (mit Bearbeitungszeit auch gerne mehr).

Sorry, aber ich komme mir hier grade vor wie bei Asterix erobert Rom. Das Problem ist, daß ich dieser Willkür total ausgeliefert bin, denn wenn der Antrag für dieses Permit (nicht den Führerschein, den kann ich erst machen, wenn ich im Land bin) nicht vollständig bis zum 23.12.2016 eingereicht ist, ist Thailand für Personen mit eigenem Fahrzeug nur noch mit Guide möglich - für Anträge, die das Eintrittsdatum Februar haben gilt das jetzt schon!

Als "Abfallprodukt" des Ganzen wollte ich die Leute hier warnen, die sich mit einem von deutschen Behörden ausgestelltem 1926er in falscher Sicherheit wähnen. Falls ich mich damit im Ton vergriffen haben sollte, so tut es mir leid. Es sollte jedoch bei den Informationen nicht der geringste Zweifel zurück bleiben, da auch wie gesagt die Führerscheinstellen die Änderungen noch nicht mitbekommen haben und die Leute damit fataler Weise falsch Beraten! Ich habe bereits das auswärtige Amt angeschrieben, die weisen darauf auf Ihrer Seite nämlich auch noch nicht darauf hin.


smile
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von smile »

"Ton vergriffen haben sollte" .... das mag jeder interpretieren, wie er mag! Für mich gibt es in deiner Aussage keinen Spielraum für "hätte" oder "sollte"!


Rache? Sei einfach glücklich! Nichts stört Neider mehr als wenn du ein zufriedenes Leben führst!
Werner
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Werner »

Aber ich habe keinen Führerschein von 1926. Was mache ich nun?

W.


rienesl

Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von rienesl »

@Werner: Gut gemacht! (Geld gespart)

Noch in Deutschland? Dann ab zum nächsten Notar und den nationalen Führerschein übersetzen und diese Übersetzung dann beglaubigen lassen. Keine Angst, wegen den Gebühren, es gibt ein Gebührenheft wo drin steht, wie viel das kosten darf - jeder bezahlt das Selbe (irgendwas um die 10-15€ pro Seite, deswegen macht es Sinn, eine (farbige) Kopie des Führerscheins anzulegen, wo beide Seiten auf einer Seite sind :wink: ). Dann ab in den Flieger nach Thailand und sich dort bei dem für den Bezirk zuständigen "International Transport Affairs Group DLT" melden und dort den temporären Führerschein machen. Dann ab zur nächsten Auto-/Rollervermietung und es kann (legal) los gehen.

Nicht mehr in Deutschland? Dann zur nächsten Botschaft / Konsulat und die fertige Übersetzung beglaubigen lassen. Und genau hier wird es ziemlich lustig, denn woher die fertige Übersetzung nehmen? Am Besten Freund in DE kontaktieren, Ihm einen (guten, farbigen, beidseitigen) Scan des Führerscheins zukommen lassen und Ihn die Übersetzung bei einem Notar durchführen lassen. Das Ganze dann per Scan zurück an Dich und mit dem (farbigen!) Ausdruck dann zur Botschaft / Konsular und den Beglaubigungsstempel holen. Der Rest der Prozedur ist identisch.

Hört sich einfach an, kostet aber Unmengen an Zeit...

Gruß,
Martin


Caveman
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Re: deutscher Führerschein in thailand

Beitrag von Caveman »

rienesl hat geschrieben:Mein Problem ist eher das Permit zum führen des eigenen, ausländischen Fahrzeugs
Eben! Du willst ein Fahrzeug aus dem Ausland voruebergehend nach Thailand einfuehren und damit in Thailand fahren. Hierfuer wurden die Huerden tatsaechlich sehr hoch gelegt und es wird u.a. auch ein in Thailand gueltiger Fuehrerschein verlangt.Hat man den nicht, muss mn einen temporaeren thailaendischen Fuehrerschein machen.

Dies gilt aber nur fuer die Einfuhr eines auslaendischen Fahrzeugs nach Thailand. Wer jedoch in Thailand ein Fahrzeug mieten/kaufen und dieses dann fahren moechte, benoetigt keinen in Thailand gueltigen Fuehrerschein sondern lediglich eine von Thailand anerkannte Fahrerlaubnis, die mit einem auslaendischen (in Thailand nicht gueltigen) Fuehrerschein plus dessen Uebersetzung in die thailaendische oder englische Sprache nachgewiesen werden kann. Die deutsche Fahrerlaubnis wird bei voruebergehenden Aufenthalten (max. 180 Tage) anerkannt und ein internationaler Fuehrerschein nach dem Wiener Uebereinkommen von 1968 als Uebersetzung akzeptiert (wie uebrigens auch eine thailaendische Fahrerlaubnis bei einem voruebergehenden Aufenthalt in Deutschland anerkannt wird, wenn sie mit einem thailaendischen Fuehrerschein plus dessen Uebersetzung - z.B. einem in Thailand ausgestelltem internationalen Fuehrerschein nach dem Genfer Abkommen aus dem Jahr 1949 - nachgewiesen werden kann) .

Der kleine aber feine Unterschied liegt darin, dass fuer das Fuehren eines in Thailand zugelassenen Fahrzeugs die von Thailand anerkannte auslaendische Fahrerlaubnis ausreicht und ein in Thailand gueltiger Fuehrerschein nicht erforderlich ist (bei voruebergehendem Aufenthalt in Thailand). Fuer das Fuehren eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs reicht die auslaendische Fahrerlaubnis hingegen nicht aus und es ist zusaetzlich ein in Thailand gueltiger Fuehrerschein erforderlich.

Das mag auf den ersten Blick unlogisch erscheinen. Man muss es aber vor dem Hintergrund sehen, dass Thailand zur Zeit bestrebt ist, die voruebergehende Einfuhr auslaendischer Fahrzeuge drastisch zu reduzieren. Dazu wurden die Huerden fuer die private Einfuhr von Kraftfahrzeugen so hoch gelegt, dass es fuer die allermeisten Fahrzeugbesitzer voellig unattraktiv wird. Hierzu zaehlt auch die neu eingefuehrte Regelung, dass voruebergehend eingefuehrte Fahrzeuge nur in der Provinz gefahren werden duerfen, in der sie auch eingefuehrt wurden. Die entsprechende Genehmigung erstreckt sich also keineswegs auf das ganze Land, sondern lediglich auf die Provinz, in der die Genehmigung erteilt wurde.

Gruss
Caveman


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