Fluggäste haben nun laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auch bei Teilflügen mit mehreren Airlines Anspruch auf volle Erstattung des Ticketpreises für Hin- und Rückflug von der Airline, die einen Teil des Fluges nicht wie geplant durchführen konnte. Das Urteil stärke die Rechte der Verbraucher und beseitige Unsicherheit für Betroffene.
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Airlines müssen bei Flugabsagen komplette Kosten erstatten
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