es würde reichen, wenn du deinen fehler da runter spülst,
lg
Der wesentliche Fehler in Marcos Beitrag ist aber ein Anderer. (Klugscheissermodus an) Den Stempel den man bei der Einreise bekommt, ist KEIN VISUM. Es handelt sich um eine 30 / 15 Tägige-Visumfreie Aufenthaltgenehmigung. Es ist auch KEIN VISA-ON-ARRIVAL. (Klugscheissermodus aus!)carlos hat geschrieben:marco schrieb:Das Thema kann dann wohl auch eindlich ---
es würde reichen, wenn du deinen fehler da runter spülst,
lg
Wenn Du ohne gültiges Visum auf der Straße erwischt wirst dann wirst Du selbstverständlich verhaftet ... dann musst Du Deinen Over-Stay bezahlen und wenn Du die Mücken nicht hast sitzt Du den zum Tagessatz X in einer netten 20-30 Mann-Zelle ab. Danach gibt’s Abschiebung.juschi hat geschrieben:Hey Leute,
hab mal ne ganz andere Frage (und es geht weiter). Was ist mit den ganzen Tauchlehrern die seit Jahren auf ihrer Insle sitzen wohl nicht das große Geld verdienen (schätze ich, also kein Geld für Flug rein raus) und mit keiner Thai verheiratet sind... Will eigentlich fragen: Was passiert, wenn dein Visum ausläuft? Es gibt doch echt genügend Hängengebliebene (das mit den Tauchlehrern war jetzt nur ein Beispiel) die einfach nicht ausreisen und kein Visum mehr haben. Kommen die dann falls sie doch mal ausreisen wollen sofort in den Knast?
Also, ich meine die thailändischen Behörden jagen doch keine Farangs mit abgelaufnem Visum, oder?
Wür dmich wirklich mal interessiern, ob ihr das was berichten könnt.
Du musst bei Abflug anhand eines Tickets beweisen können daß Du spätestens nach 30 Tagen das Land verlässt, ansonsten wärst Du Visapflichtig und die Fluglinie ist nicht verpflichtet Dich mitzunehmen. Aber es gibt hier ein halbwegs aktuellen Thread bereits zu dem Thema.Harry Haller hat geschrieben:Ich hab noch ne Frage zum Visum.
Ist es richtig, dass man auf jeden Fall ein Visum (vom hiesigen Konsulat/Botschaft) braucht, wenn zwischen dem Hinflug nach und dem Rückflug aus Bangkok mehr als 30 Tage liegen, auch wenn man zwischendurch das Land verlässt ?
Habe gehört, dass einem die Fluggesellschaft schon hier in Deutschland die Mitnahme verweigern kann, wenn man in diesem Fall kein Visum hat.
Das ist auch so, wenn du dich nach dem Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung ("Overstay" genannt) freiwillig der thailaendischen Immigration stellst, z.B. vor der Ausreise am Flughafen. Wenn du dann die 500 Baht pro Tag (maximal insgesamt 20.000 Baht) nicht sofort bar auf den Tisch legen kannst, geht's ab in den Immigration Knast ... ohne wenn und aber!smile hat geschrieben:Wenn Du ohne gültiges Visum auf der Straße erwischt wirst dann wirst Du selbstverständlich verhaftet ... dann musst Du Deinen Over-Stay bezahlen und wenn Du die Mücken nicht hast sitzt Du den zum Tagessatz X in einer netten 20-30 Mann-Zelle ab. Danach gibt’s Abschiebung.
Stimmt genauCaveman hat geschrieben:Das ist auch so, wenn du dich nach dem Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung ("Overstay" genannt) freiwillig der thailaendischen Immigration stellst, z.B. vor der Ausreise am Flughafen. Wenn du dann die 500 Baht pro Tag (maximal insgesamt 20.000 Baht) nicht sofort bar auf den Tisch legen kannst, geht's ab in den Immigration Knast ... ohne wenn und aber!smile hat geschrieben:Wenn Du ohne gültiges Visum auf der Straße erwischt wirst dann wirst Du selbstverständlich verhaftet ... dann musst Du Deinen Over-Stay bezahlen und wenn Du die Mücken nicht hast sitzt Du den zum Tagessatz X in einer netten 20-30 Mann-Zelle ab. Danach gibt’s Abschiebung.
Wisrt du auf freier Wildbahn erwischt, z.B. bei einer hundsnormalen Polizeikontrolle, ist es in aller Regel nicht mehr mit der Strafgebuehr getan. Dann geht's meist sofort ab in den Knast und es interessiert auch niemanden, ob du vielleicht fuer morgen oder uebermorgen ein Ausreiseticket hast. Du bleibst im Knast, bis ueber die Sache entschieden wurde (und dein Flieger moeglicherweise laengst weg ist). Erst dann darfst du deine Strafe bezahlen und wirst direkt zum Flieger abngeschoben. Fuer den musst du dir aber natuerlich vorher selbst ne Buchung und das Ticket besorgt haben. Abgeschoben wird nur dann, wenn eine von dir bezahlte Flugbuchung existiert. Das ist vom Knast aus aber nicht ganz einfach zu regeln und dauert somit meist recht lange ... und es kostet natuerlich noch einmal ne ganze Stange Geld.
Gruss
Caveman
Sie kann es nicht nur, sie muss es sogar. Bist du nicht im Besitz der vom Zielland geforderten Einreisedokumente, DARF dich die Fluggesellschaft nicht mitnehmen. Tut sie es doch und du wirst dann im Zielland abgewiesen (in Thailand eher selten), dann hat sie nicht nur deinen nicht eingeplanten Ruecktransport an der Backe (den du natuerlich letztendlich wieder selbst bezahlen musst), sie muss auch noch ne Strafe bezahlen. Die Strafe ist in Thailand mit 20.000 Baht/ca. 450 Euro zwar recht gering, aber immerhin.Harry Haller hat geschrieben: Habe gehört, dass einem die Fluggesellschaft schon hier in Deutschland die Mitnahme verweigern kann, wenn man in diesem Fall kein Visum hat.