wisst Ihr wo man Schadensersatz geltend machen muss, wenn das Gepaeck nicht angekommen ist ? Und wie hoch der Anspruch ab wieviel Stunden ist ?
Danke fuer die Info
Gruesse aus BKK
Dani
HalloDaniela am 09.12.2004, 08:44 hat geschrieben:Hallo,
wisst Ihr wo man Schadensersatz geltend machen muss, wenn das Gepaeck nicht angekommen ist ? Und wie hoch der Anspruch ab wieviel Stunden ist ?
Danke fuer die Info
Gruesse aus BKK
Dani![]()
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@dogmaidogmai am 09.12.2004, 18:35 hat geschrieben:@Mark
du verwechselst da wohl etwas: das Gepäck ging wohl nicht verlustig, sondern wurde zu spät geliefert., so lege ich die Frage nach einem "Stundensatz" jedenfalls aus.
Eine Verspätungsgebühr für Gepäck gibt es nicht, smile hat da Recht, aber nur, wenn du dir über die gekaufte "Notwäsche" auch die Belege aufgehoben hast.
Hallo Dogmaidogmai am 10.12.2004, 09:38 hat geschrieben:Hallo Mark,
was mich an deinem eigenen Fall interessiert ist der Passus "habe ich die Frist verstreichen lassen". Welche Frist will dir die Airline da auferlegen?
Haben die auf irgendwas verwiesen, vielleicht eigene AGB?