Gepaeck nicht angekommen in BKK mit Royal Brunei

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Daniela

Gepaeck nicht angekommen in BKK mit Royal Brunei

Beitrag von Daniela »

Hallo,

wisst Ihr wo man Schadensersatz geltend machen muss, wenn das Gepaeck nicht angekommen ist ? Und wie hoch der Anspruch ab wieviel Stunden ist ?

Danke fuer die Info

Gruesse aus BKK

Dani :D :D :D :D


Pustebacke

Re: Gepaeck nicht angekommen in BKK mit Royal Brunei

Beitrag von Pustebacke »

Sehr gute Frage!!!

Ist es Dir passiert oder reine Vorsichtsmaßnahmen?

Am besten wird sich JoHe dazu äußern, der ist ja vom Fach!


wolperdinger

Re: Gepaeck nicht angekommen in BKK mit Royal Brunei

Beitrag von wolperdinger »

Hallo Daniela,

das ist wirklich eine gute Frage.

Wir sind am 19.11.04 mit Gulf Air nach Bangkok geflogen und mein Gepäck kam erst am 24.11.04 an. :evil:

Wollte mich jetzt auch bei Gulf Air beschweren, weiß aber nicht ob das der Mühe wert ist!

Da wir auf Ko Lanta waren, hat sich Gulf Air geweigert das Gepäck dorthin zubringen und wir mussten die Sachen am Airport Krabi abholen.

Viele Grüße
Wolperdinger


smile
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Re: Gepaeck nicht angekommen in BKK mit Royal Brunei

Beitrag von smile »

Zuerst muss man den Verlust beim "Lost & Found" Office am Flughafen melden. Du bist nicht verpflichtet in Hotelnähe zu bleiben, sondern die Airline muss Dir das Gepäck an Deinen Aufenthaltsort liefern.

Als "Schadenersatz" gibt es den halben Preis, den Du für Wäsche etc. während der Wartezeit bezahlen mußt. Der Kauf muss aber angemessen sein ;)

Die gescholtenen Pauschalreisenden sind wieder mal fein raus, die können vom Veranstalter bis zu 25% des Gesamtreisepreises einklagen.

:P


kenny

Re: Gepaeck nicht angekommen in BKK mit Royal Brunei

Beitrag von kenny »

Hallo!!

Also wir buchen unsere Flüge immer mit Kreditkarten..die meisten bieten dann automatisch eine Reiseversicherung bei verspätungen oder verlust von gepäck..dann kann man sich alles vor ort kaufen und die rechnung ausgleichen lassen..ich glaube AmEx bietet bis zu 350 Euro..

Gruß, Kenny


Mark

Re: Gepaeck nicht angekommen in BKK mit Royal Brunei

Beitrag von Mark »

Daniela am 09.12.2004, 08:44 hat geschrieben:Hallo,

wisst Ihr wo man Schadensersatz geltend machen muss, wenn das Gepaeck nicht angekommen ist ? Und wie hoch der Anspruch ab wieviel Stunden ist ?

Danke fuer die Info

Gruesse aus BKK

Dani :D :D :D :D
Hallo

Wenn es Dir passiert ist, empfehle ich ( aus eigener Erfahrung, Flug von Hamburg nach Mannheim ), den Verlust des gesamten Gepäcks oder von Teilen des Gepäcks innerhalb von 10 Tagen mit möglichst genauer Aufstellung und am besten den dazugehörigen Quittungen :!: :!: :!: der Fluggesellschaft einzureichen um deine Ansprüche geltend zu machen.
Ich habe den Verlust gemeldet, habe aber in Unwissenheit, für die Beschaffung der Quittungen, die Frist verstreichen lassen :roll: .

Jetzt habe ich gerade mit der Gesellschaft regen Briefwechsel, zwecks einer Kulanzlösung :evil:

Gruß

Mark


dogmai

Re: Gepaeck nicht angekommen in BKK mit Royal Brunei

Beitrag von dogmai »

@Mark

du verwechselst da wohl etwas: das Gepäck ging wohl nicht verlustig, sondern wurde zu spät geliefert., so lege ich die Frage nach einem "Stundensatz" jedenfalls aus.

Eine Verspätungsgebühr für Gepäck gibt es nicht, smile hat da Recht, aber nur, wenn du dir über die gekaufte "Notwäsche" auch die Belege aufgehoben hast.


Mark

Re: Gepaeck nicht angekommen in BKK mit Royal Brunei

Beitrag von Mark »

dogmai am 09.12.2004, 18:35 hat geschrieben:@Mark

du verwechselst da wohl etwas: das Gepäck ging wohl nicht verlustig, sondern wurde zu spät geliefert., so lege ich die Frage nach einem "Stundensatz" jedenfalls aus.

Eine Verspätungsgebühr für Gepäck gibt es nicht, smile hat da Recht, aber nur, wenn du dir über die gekaufte "Notwäsche" auch die Belege aufgehoben hast.
@dogmai

hab ich schon verstanden, meinte ja nur wenn es nicht mehr auftauchen würde .... :wink:


dogmai

Re: Gepaeck nicht angekommen in BKK mit Royal Brunei

Beitrag von dogmai »

Hallo Mark,

was mich an deinem eigenen Fall interessiert ist der Passus "habe ich die Frist verstreichen lassen". Welche Frist will dir die Airline da auferlegen?
Haben die auf irgendwas verwiesen, vielleicht eigene AGB?


Mark

Re: Gepaeck nicht angekommen in BKK mit Royal Brunei

Beitrag von Mark »

dogmai am 10.12.2004, 09:38 hat geschrieben:Hallo Mark,

was mich an deinem eigenen Fall interessiert ist der Passus "habe ich die Frist verstreichen lassen". Welche Frist will dir die Airline da auferlegen?
Haben die auf irgendwas verwiesen, vielleicht eigene AGB?
Hallo Dogmai

Ja es steht ein Passus in den eignen AGB's
Artikel 16: Fristen für Ersatzansprüche und Klagen

Anzeige von Schäden
16.1.
Sofern Sie das aufgegebene Gepäck vorbehaltlos entgegennehmen, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass es in gutem Zustand und entsprechend dem Beförderungsvertrag abgeliefert worden ist.

Bei Gepäckschäden ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach der Annahme des Gepäcks dem Luftfrachtführer Anzeige erstattet; das Gleiche gilt für Schäden, die durch die verspätete Auslieferung von Gepäck entstanden sind, mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks zu erstatten ist.

Darüber hinaus, existiert aber noch eine wohl internationale Regelung, die nach Aussage der Airline nicht gravierend von der Regelung in den eignen AGB's abweicht, genau das wird gerade geprüft.

Gruß

Mark


smile
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Re: Gepaeck nicht angekommen in BKK mit Royal Brunei

Beitrag von smile »

Auch in dem Fall der Beschädigung ist der "Lost & Found" Schalter eine gute Anlaufstelle. Dort bekommt man einen "Property-Irregularity-Report" den man dann mit den Gepäckkontrollabschnitten bei der Airline vorlegt.

:P


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