Vielen, vielen Dank. In diesem Forum bekommt man wirklich auf jede Frage eine Antwort, klasse.
Ich hätte nicht gedacht, dass es möglich ist und dazu ja noch relativ einfach.
Also kann ich später, als Rentner versuchen Thai zu werden, die Sprache erlerne ich bereits, Einkommen ist ausreichend, es sei denn meine Rentenansprüche verfallen oder werden mir in Deutschland gekürzt, wenn ich die Staatsbürgerschaft wechsel (Wechselkurs in 20 Jahren ist natürlich unvorhersehbar) Meine private Krankenversicherung sollte mich dann doch weiterhin versorgen, solange ich die Beiträge weiter zahle?
Ich kann dann das Land, auf dem mein Haus in Thailand steht, von meiner thail. Frau erben und muss mir keine Sorgen machen das ihre Kinder mich dort vertreiben, außerdem brauche ich dann nicht ständig mein Visum erneuern.
Da ich eh in Thailand sterben möchte, brauche ich den deutschen Pass als Rückfahrticket in den Sozialstaat nicht.
smile hat geschrieben:mike hat geschrieben:und jeder der es freiwillig macht, muss voll ein an der Birne haben,
aber das war ja nicht die Frage, gell.
Nur weil ich damit den Anpruch auf Harz 4 sowie auf medizinische Versorgung in Deutschland aufgebe?
Wenn ich nach Thailand umziehe, kann ich für mich selbst sorgen, oder ich lasse es eben, meine Einstellung dazu.
chrissibaer hat geschrieben:
Zur Einbürgerung von Thai in D.
Bei Erteilung gibt es die Auflage, die Thai-Staatsbürgerschaft aufzugeben. Da dies aber kompliziert und teuer ist und damit unzumutbar, wird die doppelte Staatsbürgerschaft in der Praxis toleriert.
Dachte eher an die Einbürgerung von ehemaligen Thailänder(innen) mit ausländischem Pass in Thailand:
Die Schwester meiner Schwiegermutter ist vor ca. 30 Jahren in die USA ausgewandert und hat jetzt keinen thail. Pass mehr (Staatsbürgerschaft gewechselt).
In Zukunft möchte sie sich nun in Thailand zur Ruhe setzen und bereut natürlich, kein Thai mehr zu sein.
Sie möchte wissen, ob sie als ehemalige Thai wieder Thai werden kann.
Lui