smile hat geschrieben:Mein Lieblingsthema ... Besonders die Frage, was Malaien, Brasilianer und Singaporeaner Frittenbudeninhaber von Thais unterscheidet. Die erstgenannten dürfen nämlich ohne das Gedöns einreisen. Singapureaner sogar 90 Tage.
Ganz einfach, zwischen diesen Ländern gibt es uni- und bilaterale Verträge. Grundsätzlich ist jeder Visumsplichtig es sei denn, es gibt vorgenannte Erleichterungen - das gilt auch für uns Deutsche.
Roland hat geschrieben:Und wieso kann ein Thailänder keinen Pauschalurlaub buchen. Den wir natürlich bezahlen. Würde doch die Sache vereinfachen.
Das funktioniert über ein Reisebüro i.d.R. auch problemlos.
smile hat geschrieben:Kannst z.B. mal die US- Botschaft in BKK ansehen ... da stehen die sogar in ner Schlange vor der Tür.
Auch das war vor ein paar Jahren noch Usus bei der deutschen Botschaft. 5 Uhr anstehen, weil nur 100 Anträge/Tag angenommen werden. Dann wurden von "Antragstellern" Ticketnummern verkauft ... - das Callcenter kommt nicht von ungefähr.
Thorsten hat geschrieben:
Derjenige der einladen tut hat im Prinzip (außer vielleicht wenn er arbeitslos ist) keinen gewichtigen Einfluss auf den Erfolg des Visa Antrages (Schengen Visa).
Er kann z.B. 120.000 EUR netto jeden Monat verdienen und/oder auch weitere Sicherheiten vorlegen, alles egal.
Salopp ausgedrückt: Diejenige die den Antrag stellt ist auch diejenige die gegenüber der Deutschen Botschaft in Bangkok (als Entschungsträger) beweisen muss warum sie nach dem Trip in Europa wieder nach Thailand zurückkehren will……“Rückkehrwilligkeit“.
Ich denke das kann ein Arbeitsvertrag aus dem ein geregeltes Einkommen ersichtlich ist sein, den Nachweis einer eigenen Firma in Thailand, ein gewisses Kapital das bereits schon einige Zeit dort auf ihren Konto liegt (es wird denke mal auch überprüft woher das Geld kommt), eigene kleine Kinder…..um nur einige Dinge zu nennen. Also, das ist alles nicht von Pappe.
Thats it. Grundsätzlich wird die Rükkehrwilligkeit bei allen geprüft - das ist internationaler Usus. Nicht umsonst muss man z.B. auf einem Visumsantrag zumindest den Beruf angeben, meistens eh auch den Arbeitgeber. Da ein Visum die Erlaubnis ist, sich kurzfristig in einem Land aufzuhalten, ist man daran interessiert, dass der Gast wieder geht und vor allem sich auch den Trip leisten kann. Kann er das nicht, dann kann ein Einlader mit einer VE aushelfen. Nur, wer dann mint, dass durch die Erklärung auch ein Visum beinhaltet ist, hat das Verfahren schlicht nicht verstanden.
Rückkehrwilligkeit weist man i.d.R. nach durch einen Job und längerem regelmäßigem Geldeingang, Vermögen oder Landbesitz - aber auch jeder andere Grund ist gültig. Das Ganze muss auch rund sein, wer hat schon 90 Tage Urlaub. Kinder sind schon lange kein Grund mehr, die werden meisten bei der Familie geparkt.
Thorsten hat geschrieben:
Nagel mich jetzt nicht fest aber meines Wissens gab es diese Änderung vom Gesetz das mit der "Rückkehrwilligkeit" 2007 noch nicht. Damals war es an demjenigen der eingeladen hat zu belegen das er den Antragsteller auch versorgen kann, genügend Flocken auf dem Konto hat und solche Sachen.
Nein, man hat das alles nur recht lasch gehandhabt aufgrund des Vollmer-Erlasses. Nach dem Skandal von Kiew und mit Bildung der Schengenstaaten hat man die Zügel angezogen. 2002 hatte ich bereits die erste Remonstration hinter mir.