Das muss ich jetzt aber nicht verstehen?
Wenn man bei einem "Portal" bucht ist das im Grunde nichts anderes als bei einem Reise(ver)mittler. Man hat seinen Beförderungsvertrag aber mit der Airline und aus die Maus. Da kann man die Airline anrufen, umbuchen etc. rechtlich gibt es kaum Unterschiede zur direkten Buchung.
Etwas anderes ist eine ReiseVERanstalter ... das ist jemand, der verschiedene Reiseleistungen zusammenfasst und sie zu einem Preis auf einer Rechnung anbietet. Dafür muss er vor der Anzahlung einen Reisepreissicherungsschein herausgeben.
Geld ist so wie auch so nicht weg und Rechte hat man bei einem Nur-Flug eh die Gleichen! Im ersten Fall gegenüber der Airline im letzteren Fall gegenüber dem Veranstalter.
Aufgrund der Preisgestaltung der Airlines ist eh kein vernünftiger Mensch mehr an einer reinen Flugbuchung interessiert ... sobald man blos einen Hörer in die Hand nehmen muss macht man (Reisemittler) schon Miese. War früher anders, da gab es je nach Airline 10-12% Rabatt bzw. TO Tarife (Touroperator Tarife) die waren teils schweinegünstig, durften aber nur mit einem Hotel, bzw. Transfer zusammen verkauft werden.

Mein persönliches Kunden-"Highlight" ein Kunde hatte reklamiert und wollte 20% des Flugpreises zurück bekommen! Gründe: Sein 12 Jahre alter Koffer war zerkratzt UND der Flugbegleiter war deutlich über 50!

War ein Nurflug ... ich habe einfach aufgelegt und gelacht.
Rache? Sei einfach glücklich! Nichts stört Neider mehr als wenn du ein zufriedenes Leben führst!