Reisekrankenversicherung

Inaktive Themen aus der Rubrik "Asien - Reisetipps". Antworten auf diese Themen ist nicht mehr moeglich.
FrauSnow

Reisekrankenversicherung

Beitrag von FrauSnow »

Hallo Ihr Lieben!

Ich weiss nicht ob das Forum hier nun passend ist, werde aber trotzdem mal meine Frage los. :?:

Ich fahre nun genau 73 Tage nach Asien und habe ein Rundum Sorglos Versicherungspaket von der Europäischen. Nun gilt das nur bis 45 Tage...was für meine letzten Reisen ausreichte.

Ich bin mir nun unsicher... habe ein Angebot bekommen, das Paket zu erweitern, mit Selbstbeteiligung und kostet ca. nochmals 45 Euro. ich finde das irgendwie günstig und nun die Frage was ihr so für Erfahrungen gemacht habt.

Ich habe unbezahlten Urlaub genommen :klatsch und bin über den Zeitraum ja nicht mehr über meine Versicherung versichert, bis das Arbeitsverhältnis wieder aufgenommen wird.

Früher gab es so eine Art Anwartschaft, also Garantie für Wiederaufnahme falls frühzeitig, erkrankt zurück. Hmmm die Kasse hat berichtet, dass es das nun gar nicht mehr gibt. Geraten wurde mir gar nichts zu bezahlen, erst wenn ich wieder in Deutschland bin. der erste Monat ist wohl immer automatisch mitversichert.

Nun ja bin mir total unsicher was tun, versichern oder nicht??? Was ist wenn wirklich mal was passiert und ich bin dann zu Haus und nicht versichert bzw. habe kein Recht auf Wiederaufnahme. Andererseits könnte ich echt Geld sparen!

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, bzw kennt sich aus?

Gruss Anja :roll:


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Markymark
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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Markymark »

[Nun ja bin mir total unsicher was tun, versichern oder nicht??? Was ist wenn wirklich mal was passiert und ich bin dann zu Haus und nicht versichert bzw. habe kein Recht auf Wiederaufnahme. Andererseits könnte ich echt Geld sparen!
Kommt drauf an worauf Deine oberste Premisse steht, Geld sparen, oder im Falle des Falles versichert zu sein. Ich kann Dir nur empfehlen Die Versicherung anzufragen mit den hier genannten Fragen. Denn nur die können Dir auch schriftlich und verbindlich sagen wie Du abgesichert wärst mit der einen oder anderen Versicherung. Gruss Pulli


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FrauSnow

Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von FrauSnow »

Hallo Ihr Lieben (Hallo Suua)

Reicht den da eine Auslandskrankenversicherung mit Selbstbeteiligung? Habe die der Europäischen gewählt, bzw. dort war ich bei den letzten Reisen versichert. Diese gilt für 45 Tage und nun kann ich ein Zusatzpaket dazu buchen, welche dann für 73 Tage greift. Nur zu Haus wäre ich dnn nict versichert. Das ist ja die rage, ob ich meine gesetzliche KK für die Zeit kündigen soll.

Ich will nicht unbedingt sparen, denn als Therapeutin weiss ich was so alles passieren kann.

Danke aber schonmal für die Tips

Anja :huepf


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Markymark
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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Markymark »

FrauSnow hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben (Hallo Suua)

Reicht den da eine Auslandskrankenversicherung mit Selbstbeteiligung? Habe die der Europäischen gewählt, bzw. dort war ich bei den letzten Reisen versichert. Diese gilt für 45 Tage und nun kann ich ein Zusatzpaket dazu buchen, welche dann für 73 Tage greift. Nur zu Haus wäre ich dnn nict versichert. Das ist ja die rage, ob ich meine gesetzliche KK für die Zeit kündigen soll.
Ich würde die gesetzliche nicht kündigen Gruss Pulli
Ich will nicht unbedingt sparen, denn als Therapeutin weiss ich was so alles passieren kann.

Danke aber schonmal für die Tips

Anja :huepf


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cocolino

Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von cocolino »

Hallo,

in den letzten Jahren hat sich da ja einiges geändert. Aufgrund der Versicherungspflicht wurde die Anwartschaft unnötig, da die Krankenkasse einen wieder aufnehmen muss.
Wenn du also deinen Wohnsitz in D aufgibst, kannst du problemlos auf die KK verzichten (geht das mit deiner Reiseversicherung ohne Wohnsitz in D?). Falls du noch einen Wohnsitz in D hast, musst du dich sowieso versichern (Pflicht).
Falls du die Versicherung kündigst (ich glaube dazu ist sogar der Nachweis einer Wohnsitzabmeldung nötig), kannst du nach deiner Rückkkehr sofort wieder in deinen alte KK (also GKV oder PKV), die sind verpflichtet dich aufzunehmen.
Nachlesen kannst du das auch hier:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.d ... ie_gkv.pdf


PeterDieBerge

Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von PeterDieBerge »

hab das Thema nur kurz ueberflogen, bin grad in Kenia!

schau mal bei http://www.deutsche-im-ausland.org/

rede mit deiner heimischen krankenkasse ob du waehrend der Zeit (fuer 1 Monat duerfte auf jeden fall gehen) die beitraege aussetzen kannst

Jambo

J


Henning
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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Henning »

Ich habe zwar keine Ahnung von dem Rundum-Sorglos-Paket, aber eine reine Auslandreisekrankenversicherung ist deutlich günstiger zu haben. Ich benutze MediTravel von der Gothaer. Die haben uns immer problemlos alle vorgelegten Rechnungen bezahlt.


cocolino

Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von cocolino »

@henning:
es stellt sich aber die Frage, ob sie überhaupt auf die deutsche KK verzichten kann, soweit ich weiß, geht das nur, wenn sie auch den Wohnsitz aufgibt...


Werner
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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Werner »

cocolino hat geschrieben:@henning:
es stellt sich aber die Frage, ob sie überhaupt auf die deutsche KK verzichten kann, soweit ich weiß, geht das nur, wenn sie auch den Wohnsitz aufgibt...
Nein, das stimmt nicht. Jeder Angestellte ist in Deutschland versicherungspflichtig. Dies lässt sich durch eine private KV umgehen und dadurch, dass man sehr viel verdient. Dann ist man nicht mehr versicherungspflichtig.

Wenn man jedoch nicht angestellt ist, also Freiberufler, Selbstständig, Privatier, man keine Sozialhilfe Harz 4 beantragen möchte, wenn Harz4 abgeleht wurde usw. usw. usw. muss man sich nicht versichern. Es gibt keine Pflicht. Es gibt in Deutschland sehr viele Menschen die keine KV haben. Nach Schätzungen sind es 400.000 Menschen, die nicht versichert sind.

Gruß W. :peace:


chrissibaer

Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von chrissibaer »

Doch. Seit 1.1.2009 gibt es eine Versicherungspflicht für alle.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... reform.htm

http://www.versicherung-in.de/versicher ... -2009-590/

http://www.bmg.bund.de/SharedDocs/Stand ... licht.html

Für den Threadstarter bedeutet das: Wohnsitz aufgeben, zurückkommen und sich wieder bei der Kasse anmelden. Für die Kassen besteht im Gegenzug eine Aufnahmepflicht, bei den privaten notfalls zum Basistarif.


cocolino

Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von cocolino »

genau chrissibaer, wie gesagt, da hat sich in den letzten Jahren so einiges geändert!!


Werner
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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Werner »

Sehr vielen Dank für diese Information. Das war mir neu.

Gruß Werner. :peace:


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Markymark
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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Markymark »

Werner hat geschrieben:Sehr vielen Dank für diese Information. Das war mir neu.

Gruß Werner. :peace:
Hallo Werner,
das ist wirklich in Deutschland die einzige Versicherung die so pflicht ist wie nix anderes, Du kommst aus der nur raus wenn du nachweislich nicht mehr in Deutschland lebst.
Ein Hoch auf die neuen Zusatzbeiträge ohne Limit.


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henrygte
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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von henrygte »

chrissibaer hat geschrieben:......im Gegenzug eine Aufnahmepflicht, bei den privaten notfalls zum Basistarif.
Die Aufnahmepflicht besteht nur für gesetzliche KV`en.
Die Krankenversicherung bei einer privaten KV kommt durch einen privatrechlichen Vertrag zustande - und unterliegt somit der Vertragsfreiheit. Eine private KV "muss" niemanden aufnehmen.


cocolino

Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von cocolino »

@henrygte:
nein, wenn man vorher in der PKV war, dann müssen die einen jetzt wieder aufnehmen, das heißt Kontrahierungszwang. Dafür gibt es einen neu geschaffenen Basistarif:

http://www.sponsor4you.de/private-krank ... flicht.htm


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henrygte
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Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von henrygte »

cocolino hat geschrieben:....
nein, wenn man vorher in der PKV war......
Dann ist man ja kein Neukunde, sonder Bestandskunde - ein kleiner aber feiner Unterschied - aber auch für die gilt das mit den folgenden Einschränkungen:


"Nach dem 30. Juni 2009 können Bestandskunden eines Versicherers nur noch in den Basistarif des jeweils eigenen Krankenversicherers wechseln. Und zwar nur dann, wenn sie entweder finanziell bedürftig sind, oder mindestens 55 Jahre alt sind, oder bereits Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben."


cocolino

Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von cocolino »

Es geht hier ja darum, dass man bei Wohnsitzabmeldung in D wieder problemlos nach der Rückkehr in die KK kommt. Wenn man also im vor dem Auslandsaufenthalt bei der PKV xy war, dann muss die einen nach der Rückkehr auf jeden Fall wiederaufnehmen. Ob man dann noch als Bestandskunde oder Neuaufnahme zählt ist ja egal, wichtig ist, dass man wieder in einer KK ist.


Chris26

Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Chris26 »

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Chris26

Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Chris26 »

Passt aber auf die Konditionen der Reise-KV auf, manche zahlen bei Verletzungen mit OP-Bedarf und trotzdem Transportfähigkeit nur eine Rückführung nach Deutschland, und wenn Du dann in Deutschland keine KV mehr hast, dann bist Du für eine OP praktisch versicherungslos.

da stehts auch in den Bedingungen:

"2. Sofern ein Krankenrücktransport bis zum Ende der versicherten
Reise wegen Transportunfähigkeit der versicherten
Person nicht möglich ist, erstattet die ERV die Kosten der
Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit."


Chris26

Re: Reisekrankenversicherung

Beitrag von Chris26 »

cocolino hat geschrieben:Hallo,

in den letzten Jahren hat sich da ja einiges geändert. Aufgrund der Versicherungspflicht wurde die Anwartschaft unnötig, da die Krankenkasse einen wieder aufnehmen muss.
Wenn du also deinen Wohnsitz in D aufgibst, kannst du problemlos auf die KK verzichten (geht das mit deiner Reiseversicherung ohne Wohnsitz in D?). Falls du noch einen Wohnsitz in D hast, musst du dich sowieso versichern (Pflicht).
Falls du die Versicherung kündigst (ich glaube dazu ist sogar der Nachweis einer Wohnsitzabmeldung nötig), kannst du nach deiner Rückkkehr sofort wieder in deinen alte KK (also GKV oder PKV), die sind verpflichtet dich aufzunehmen.
Nachlesen kannst du das auch hier:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.d ... ie_gkv.pdf
ja trotzdem empfiehlt sich aber eine (große) Anwartschaftversicherung, die u.U. auch die Altersrückstellungen berücksichtigt, ansonsten bist Du bei Rückkehr in die PKV auf einmal bei wesentlich höheren Monatsbeiträgen als bis dato.


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