maddin am 02.11.2006, 23:04 hat geschrieben:
an den haaren herbeigezogene argumentation. die kurtaxe zahlt in deutschland jeder, der nicht auf dem gemeindegebiet seinen wohnsitz hat. alle anderen zahlen gleich viel, egal, ob deutsch oder thai oder sonst was.
Und in Thailand geht's halt nicht nach der jeweiligen Gemeinde, sondern alle, die im Land leben (auch in Thailand ansaessige Auslaender!), zahlen einen geringen Eintrittspreis und alle, die nicht in Thailand leben, zahlen den hohen. In Deutschland ist die Kurtaxebefreiung nur auf die Ortsansaessigen beschraenkt, in Thailand entfaellt der "Auswaertigenaufschlag" hingegen fuer alle im Inland lebenden Menschen (egal ob Thai, Japaner, Deutscher oder sonst was).
Kann man anhand dieses imo doch eher marginalen Unteschieds wirklich schon von einem absurden Vergleich sprechen? Im Grunde handelt es sich imo um sehr eng verwandte Verfahrensweisen, nur dass die Grenzen, innerhalb derer die durch den guenstigen Eintrittspreis/die Befreiung von der Kurtaxe beguenstigten Menschen ihren Wohnsitz haben muessen, unterschiedlich definiert wurden.
Gruss
Caveman